PD Limburg-Weilburg - Polizeipräsidium Westhessen
POL-LM: Pressemeldung der Polizeidirektion Limburg - Weilburg vom 03.05.2020
Limburg (ots)
1. Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person, Johann-Ludwig-Straße / Franziskanerplatz in 65589 Hadamar
Am Samstag, den 02.05.2020, gegen 17:50 Uhr, befuhr ein 31jähriger Mann aus Hadamar mit seinem Pkw Mercedes Benz die Johann-Ludwig-Straße in Hadamar, aus Richtung Gymnasiumstraße kommend, in Richtung des Untermarktes. An der Einmündung zum Franziskanerplatz übersah er hierbei den von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten Pkw Opel Astra eines 40jährigen Mannes, der ebenfalls aus Hadamar stammt. Bei dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge entstand ein Sachschaden der der auf insgesamt ca. 2000 EUR geschätzt wird. Weiterhin wurde der Fahrer des Opel Astra bei dem Unfall leicht verletzt und vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert.
2. Verpuffung beim Entzünden einer Wasserpfeiffe, Neuer Weg in 65614 Beselich-Heckholzhausen
Am Sonntag, 03.05.2020, gegen 01:00 Uhr, beabsichtigte ein Anwohner der Straße Neuer Weg in Beselich - Heckholzhausen in seiner Wohnung eine Wasserpfeiffe zu rauchen. Noch bevor er die hierzu benötigte Gaskartusche entzündete, war vermutlich bereits Gas aus der Kartusche ausgetreten. Bei der anschließenden Entzündung kam es zu einer Verpuffung des bereits ausgetretenen Gases. Der hierdurch entstandene kleinere Brand konnte durch den Bewohner selbst gelöscht werden. Verletzt wurde bei dem Vorfall glücklicherweise niemand.
3. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Eine Streife der Polizeistation Limburg beabsichtigte am Sonntag, 3. Mai 2020, gegen 02:20 Uhr, in der Gymnasiumstraße in Hadamar einen Motorroller einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Doch anstatt anzuhalten, versuchte der 19jährige Fahrer des Rollers vor der Kontrolle zu flüchten. Nachdem der Fahrer sein Fahrzeug zurückgelassen hatte und weiter zu Fuß flüchtete, konnte er durch die nacheilenden Polizeibeamten schließlich eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Bei der nun anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass das an dem Roller angebrachte Versicherungskennzeichen verfälscht war, der Roller nicht zugelassen war und der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Gegen den jungen Mann wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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J. Bär
-Kriminalhauptkommissar-
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