ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Zollfahndungsamtes Hannover
Hannover/Bielefeld (ots)
Schwerer Schlag gegen den organisierten Alkoholschmuggel, sechs Haftbefehle vollstreckt, mehr als 170 Einsatzkräfte durchsuchen Firmen, Wohnungen und Lagerhallen
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld führt der Dienstsitz Bielefeld des Zollfahndungsamtes Hannover seit 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen eine international agierende Tätergruppierung wegen des Verdachts der bandenmäßiger Steuerhinterziehung bzw. der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei und Geldwäsche durch den umfangreichen Handel mit unverzolltem und unversteuertem Alkohol.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigten die ihnen zur Verfügung stehenden legalen gewerbsmäßigen Strukturen aus dem Bereich des Transportwesens und des Großhandels mit Lebensmitteln und Getränken gezielt einsetzen, um in organisierter Form fortgesetzt Steuerstraftaten begehen zu können. Die beantragten Steuerversandverfahren und Steuerlager bildeten dabei den Deckmantel für den illegalen und manipulativen Absatz von Trinkbranntwein im großen Umfang.
In den Morgenstunden des 12.06.2018 begannen die Maßnahmen. Es wurden durch Angehörige der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Einsatzkräfte der Zollfahndungsämter Hannover, Frankfurt und Essen sechs Haftbefehle vollstreckt. Daneben wurden vier Firmen, zehn Privatwohnungen und vier Lagerstätten durchsucht. Die Durchsuchungskräfte wurden dabei durch Beamte des Hauptzollamtes Bielefeld und eine Bargeldspürhundeführerin des Hauptzollamtes Bremen unterstützt.
In den Lagerhallen konnten 239 Paletten mit 172.493 Flaschen (125.625 Liter) Wodka, Grappa, Sambuca und Limoncello sichergestellt werden. Das entspricht einem Steuerschaden von 566.000 EUR. Zum Zweck der Vermögensabschöpfung wurden in den Wohnungen und in einem Fahrzeug insgesamt knapp 527.000 EUR gesichert. Weiterhin konnten ein Porsche Cayenne, ein Jetski, sowie werthaltige Gegenstände, wie z.B. hochwertige Uhren, sichergestellt werden.
Ebenfalls zur Vermögensabschöpfung wurden drei Immobilien der alleinigen beschuldigten geschäftsführenden Gesellschafterin der in Rede stehenden Firma durch den Eintrag einer Sicherungshypothek für das Verfahren gesichert. Außerdem konnten umfangreiche Kontenpfändungen bei den Beschuldigten umgesetzt werden.
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