ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes Hannover und der Staatsanwaltschaft Paderborn
Hannover (ots)
Biersteuerkarussell aufgeflogen, über 9,5 Mio. Euro Steuerschaden
Bargeldspürhunde unterstützen den Einsatz von mehr als 80 Ermittlern
Bereits am Mittwoch, den 10. April 2019 wurden durch Beamte der Zollfahndung Hannover und der Steuerfahndung Paderborn im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn in Ostwestfalen und Thüringen insgesamt 14 Objekte (Privatwohnungen, Geschäftsräume, Lagerstätten und eine Steuerkanzlei) durchsucht und 3 Beschuldigte aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen zwei Bargeldspürhunde der Hauptzollämter Hannover und Bremen eingesetzt wurden, konnten umfangreiche Beweismittel sowie Vermögenswerte in Form von Bargeld (35.000EUR) und eines PKWs (Wert 18.500EUR) sichergestellt werden.
Das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bielefeld, führt seit Dezember 2017 im Auftrag der StA Paderborn ein Ermittlungsverfahren gegen eine europaweit agierende Tätergruppierung wegen des Verdachts der gewerbs-und bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Um mehr als 9,5 Millionen Euro Biersteuer soll die Gruppierung den französischen Fiskus im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2018 betrogen haben, indem sie sich eines beliebten Modells der Steuerminimierung bedienten.
So wurde unversteuertes Bier aus einem Steuerlager in Frankreich unter Steueraussetzung, nur zum Schein nach Deutschland transportiert und hier beim zuständigen Hauptzollamt Bielefeld bzw. Erfurt versteuert. Somit fand auch der angeblich erfolgte Weiterverkauf des versteuerten Bieres über die Firmensitze Diemelstadt und Gotha in Wirklichkeit nicht statt.
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis dürfte das Bier unmittelbar in Frankreich oder Großbritannien auf dem Schwarzmarkt verkauft worden sein. Dadurch wurde die französische bzw. britische Biersteuer eingespart, die in Frankreich das Vierfache und in Großbritannien das Zehnfache der deutschen Biersteuer beträgt.
Bei rund 1.065 LKW-Lieferungen mit einer Menge von 23 Millionen Litern Bier kam es daher zur Vermeidung der 9,5 Mio. Euro Biersteuer in Frankreich.
Die Feststellungen bei den Firmensitzen in Diemelstadt und Gotha haben ergeben, dass nur in seltenen Fällen sogenanntes "Vorzeigebier" angeliefert worden ist. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vorgefundene Bestände trugen teilweise ein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum und dürften nur gelagert worden sein, um bei Kontrollen einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf vorzutäuschen.
Ergänzende Information:
In der deutschen Abgabenordnung (§ 370 Absatz 6) ist geregelt, dass auch die Hinterziehung von Verbrauchsteuern (hier: Biersteuer), die von einem anderen EU-Mitgliedstaat verwaltet werden, in Deutschland strafbar ist.
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