ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Polizeidirektion Osnabrück und des Zollfahndungsamts Hannover
Hannover, Osnabrück (ots)
Neuer Haftbefehl gegen Bramscher Geschäftsmann wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Seit April 2022 führt die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER), bestehend aus dem Zollfahndungsamt Hannover und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück, unter Federführung der Staatsanwaltschaft Osnabrück umfangreiche Ermittlungen gegen einen 64 Jahre alten Geschäftsführer aus Bramsche. Am 13.07.2024 war ein erster gegen den Beschuldigten in diesem Zusammenhang erlassener Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Die grenzüberschreitenden weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten, die zwischenzeitlich auch zu der Sicherstellung von fünf weiteren hochwertigen Fahrzeugen im August 2024 geführt hatten (vgl. Pressemitteilungen des Zollfahndungsamts Hannover vom 25.04.24 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5765912 und vom 29.08.24 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5853338), mündeten nun am 30.10.24 in der Vollstreckung eines neuen Haftbefehls gegen den 64-jährigen.
Am 01.10.2024 wurde im französisch-belgischem Grenzgebiet ein Fahrzeug mit luxemburgischer Zulassung angehalten und kontrolliert. Der aus Belgien stammende Fahrer war den Kräften der GER aufgrund internationaler Ermittlungen bereits bekannt. Im Fahrzeug wurden in einem speziell hergerichteten Versteck über 11 Kilogramm Kokain sowie 1.640 Euro sichergestellt. Der belgische Drogenkurier wurde festgenommen und in einem beschleunigten Verfahren in Frankreich bereits zu 4 Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 861.000 Euro verurteilt.
Bei dem Schmuggelfahrzeug handelte es sich um ein den Ermittler*innen bereits bekanntes Auto, welches über Jahre bis August 2024 auf die Firma des 64 Jahre alten Mannes aus Bramsche zugelassen war. Einige Wochen vor dem Kokainaufgriff Anfang Oktober soll der Beschuldigte dieses Fahrzeug in Deutschland abgemeldet und eine Ummeldung auf seine luxemburgische Firma veranlasst haben, obwohl ihm jene Tätigkeiten im Rahmen seiner strengen Auflagen für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls verboten waren.
Aufgrund des sich daraus ergebenden erneuten Tatverdachts wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erließ das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Staatsanwalt Osnabrück einen neuen Haftbefehl, der am 30.10.2024 vollstreckt wurde.
Wohn- und Geschäftsräume des Hauptbeschuldigten in Bramsche wurden durchsucht und Beweismittel sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hannover und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück dauern an.
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