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ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Zollfahndungsamts Hannover Zoll geht gegen illegalen Handel mit E-Zigaretten vor

ZOLL-H: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Zollfahndungsamts Hannover Zoll geht gegen illegalen Handel mit E-Zigaretten vor
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Hannover (ots)

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld führt das Zollfahndungsamt Hannover ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von elf E-Zigarettenläden. Die fünf Tatverdächtigen im Alter von 24 bis 37 Jahren stehen im Verdacht, im großem Umfang unversteuerte E-Zigaretten verkauft und dadurch Steuern hinterzogen zu haben. Zudem sollen sie gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoßen haben.

Am 18.02.2025 wurden gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bielefeld und unterstützt durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie die Landesfinanzverwaltung insgesamt 17 Objekte durchsucht. Dabei handelte es sich um sechs Wohnungen in Bad Oeynhausen und Hameln und elf Geschäfte in Bad Oeynhausen, Hameln, Lemgo, Rinteln, Melle, Bünde und Löhne.

Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung von rund 5000 unversteuerten und nicht zugelassenen E-Zigaretten (Vapes), 45 verbotenen E-Zigaretten mit synthetischem Cannabis und über 100 Dosen illegalem Kautabak (Snus). In einem Ladengeschäft wurden eine geladene Schreckschusswaffe und ein Einhandmesser sichergestellt.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hannover unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bielefeld dauern an.

Zusatzinformation:

Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

Der Zoll warnt eindringlich vor dem Konsum illegal gehandelter E-Zigaretten. Diese Produkte unterliegen keiner behördlichen Kontrolle und können gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten. Besonders problematisch sind E-Zigaretten mit synthetischem Cannabis, die erhebliche gesundheitliche Risiken bergen. Verbraucher sollten beim Kauf auf eine ordnungsgemäße Besteuerung und zugelassene Produkte achten.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hannover
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-

Julia Söllner
- Pressesprecherin -
Tel.: 0511 / 8990 1010

Tobias Steinführer
- Stellv. Pressesprecher -
Tel.: 0511 / 8990 1010

Email: presse@zfah.bund.de

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