ZOLL-S: Zollfahndung und Staatsanwaltschaft Köln stellen rund 27.500 Stück Feuerwerkskörper sicher
Stuttgart, Ludwigsburg, Freiburg, Karlsruhe, Balingen (ots)
Unter der Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln haben am 05. und 06.12.2018 die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden, Essen, Frank-furt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines Verstoßes ge-gen das Sprengstoffgesetz durchsucht. Die Koordination der bundeswei-ten Maßnahmen erfolgte durch das Zollkriminalamt in Köln. An den Maß-nahmen waren circa 500 Zollbeamte, zwei Staatsanwältinnen sowie zahl-reiche Fremdkräfte beteiligt.
Gegenstand der den Durchsuchungen zugrundeliegenden Ermittlungs-verfahren ist der Verdacht, die Beschuldigten aus der gesamten Bundes-republik hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechni-sche Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Er-laubnis gewesen zu sein. Diese pyrotechnischen Gegenstände unterfallen als explosionsgefährliche Stoffe dem Sprengstoffgesetz, wobei es sich teilweise um besonders gefährliche Objekte der höchsten Kategorien F3 und F4 handeln soll.
Die Maßnahme war Teil einer grenzüberschreitenden Operation mit dem Ziel der Zerschlagung von Täterstrukturen sowie der Unterbindung des weiteren Internethandels mit illegalen Feuerwerkskörpern über entspre-chende Webseiten. Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser Sub-stanzen bedarf der Umgang einer besonderen Sachkunde. Bei nicht sachgerechter Anwendung besteht für den Anwender oder Dritte das Ri-siko erheblicher Verletzungen. Der illegale Vertrieb solcher Pyrotechnik über das Internet begünstigt dabei eine unkontrollierte Verbreitung.
Das Ermittlungsverfahren entspringt einer multinationalen europäischen Kooperation mit den polnischen und niederländischen Behörden, deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Unterstützung von Eurojust und Europol erfolgte. Während die niederländischen Ermittlungsbehörden u.a. Bestelldaten des Onlineshops ermittelt haben, oblagen den polni-schen Ermittlungsbehörden Maßnahmen gegen den in Polen ansässigen und im Zuge der Ermittlungen festgenommenen Vertreiber. Europaweit konnten 57 Personen vorläufig festgenommen werden. Mehrere in der EU gehostete Webseiten sind abgeschaltet worden. Neben den hiesigen Durchsuchungen sind auch in Polen und den Niederlanden etliche Wohn- und Geschäftsräume sowie Lagerstätten durchsucht und umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen Beweismitteln aufgefunden worden.
Insgesamt konnten in Deutschland 27.264 Stück Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von 315 kg sichergestellt werden.
Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den umfangreichen Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche Selbstlaborate, die ein erhebliches Gefahrenpotential und Verletzungsrisiko bergen. Bei einem Durchsuchungsobjekt in Bad Ber-leburg mussten deshalb sieben Mehrfamilienhäuser evakuiert werden. Das aufgefundene gefährliche Material wurde direkt vor Ort in mehreren Sprengungen vernichtet, da es nicht transportfähig war. Darüber hinaus wurden in mehreren durchsuchten Objekten erlaubnispflichtige Stich- und Schusswaffen sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Die Auswertungen dauern derzeit an.
Zudem konnten 74 Paketsendungen, die sich im Operationszeitraum noch auf dem Versandwege bei Post- und Paketdienstleistern befanden, angehalten werden. Das erhebliche Gefährdungspotential für das Perso-nal der betroffenen Paketdienstleister sowie das Risiko bei der Paketan-nahme ist dadurch beseitigt worden.
In Deutschland ist der Umgang mit diesen gefährlichen Feuerwerkskör-pern ohne Erlaubnis für Privatpersonen verboten. Der Zoll rät allen Käu-fern von Feuerwerkskörpern, sich vor der Bestellung über ihre Gefähr-lichkeit und Kennzeichnung kundig zu machen, um damit eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht entstehen zu lassen. In Deutschland müs-sen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (sog. CE-Kennzeichen) verse-hen sein.
Weitere Informationen zu illegalen Feuerwerkskörpern: http://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2018/vub_feuerwerkskoerper.html
Zusatzinformation zum Zollkriminalamt: Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des deutschen Zoll-fahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zoll-fahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zoll-kriminalamt selbst durchgeführt werden.
Zusatzinformation zur Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprech-stelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen - (ZAC NRW):
Die ZAC NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeu-tung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkri-minalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist.
Quelle: http://www.sta-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaefte-stak_1_zac/index.php
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Köln
Herr Dr. Seppi
Tel. 0221 / 477-4514
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