ZOLL-HH: Steuerhinterziehung endet im Gefängnis
Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg verurteilte jetzt vier Steuerhinterzieher zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Sie haben die Ausfuhr von Wasserpfeifentabak vorgetäuscht, diesen aber in Deutschland verkauft. Dadurch wurden mehr als 3,7 Millionen Euro Tabaksteuer hinterzogen.
Der 34 jährige deutsch-kirgisische Haupttäter wurde in der vergangenen Woche zu einer Frei-heitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Ein kirgisischer Mittäter im Alter von 39 Jahren und ein deutsch-russischer Täter im Alter von 44 Jahren müssen für vier Jahre und vier Monate, sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Gegen eine weitere 36-jährige russische Mittäterin wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. Die Ermittler des Zolls wiesen den vier Tätern für das Jahr 2015 Steuerhinterziehung in insgesamt 25 Fällen nach. Die vier waren Angehörige einer Firma im Hamburger Hafen und konnten so zusammen die Taten abwickeln. Immer wurde die Ausfuhr des Wasserpfeifentabaks nur vorgetäuscht. Tatsächlich kam der angemeldete Tabak aber nicht im Ausland an. Er wurde in Deutschland gewinnbringend verkauft. Etwa 161.000 Kilo Wasserpfeifentabak lagen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hamburg zu Grunde. Der Tabaksteuerschaden beläuft sich auf mehr als 3,7 Millionen Euro. Zwei der jetzt verurteilten Steuerhinterzieher sitzen bereits seit Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Aufgrund der Ermittlungen wurde im März 2016 auch gegen einen dritten Täter Haftbefehl erlassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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