POL-DU: Aldenrade/Vierlinden: Behördenübergreifende Kontrollen von Shisha-Bars
Duisburg (ots)
Am Donnerstag (16. Mai) haben Polizei, Steuerfahndung und der Sonderaußendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg (SAD) in der Zeit von 19:00 bis 22:30 Uhr die "Politik der kleinen Nadelstiche" fortgeführt und mehrere Shisha-Bars im Duisburger Norden kontrolliert. Im Rahmen des behördenübergreifenden Einsatzes wurden die Ordnungshüter um 20:50 Uhr in einer Shisha-Bar auf der Friedrich-Ebert-Straße in Vierlinden schnell fündig.
Der SAD stellte im Gastraum zwei genutzte Shishas fest, die verbotswidrig mit Tabak statt der erlaubten Shiazo-Steine befüllt waren. Die Gäste, welche die Pfeifen rauchten, mussten an Ort und Stelle ein Verwarngeld bezahlen. Die zwischenzeitlich erschienene Betreiberin (21) erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Darüber hinaus stellte die Polizei 26 Dosen Shisha-Tabak sicher, von denen neun Dosen keine erkennbare Steuerbanderole aufwiesen. Die Beamten der Bereitschaftspolizei leiteten hierzu ein Strafverfahren gegen die 21-Jährige wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Tabaksteuergesetz ein. Wegen der restlichen, bereits geöffneten Tabak-Dosen schrieben die Polizisten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil die Packungsgrößen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Menge von bis zu 25g überschritten. Den Tabak wird die junge Gastronomin erfahrungsgemäß nicht wiedersehen.
In einer Shisha-Bar auf der Dr.-Hans-Böckler-Straße in Aldenrade stellten die Ordnungshüter vergleichbare Verstöße fest. Auch hier leiteten die Beamten gegen den Betreiber (34) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten über 32 Dosen Shisha-Tabak sicher, die im Anschluss an das Verfahren vernichtet werden.
In der letzten Shisha-Bar auf der Friedrich-Ebert-Straße in Aldenrade verwarnten Mitarbeiter des SAD Gäste, die eine mit Tabak befüllte Shisha rauchten. Da der Betreiber (25) nicht das erste Mal im Innenraum verbotswidrig Tabak ausschenkte, erwartet auch ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Polizisten stellten auch hier zahlreiche, geöffnete Dosen Tabak sicher und leiteten ein Verfahren ein. Neben einem verschlossenen Notausgang beanstandeten die Mitarbeiter des SAD, dass die CO-Warner in dem Objekt unbrauchbar waren, weil sich in ihnen keine Batterien befanden.
Immer wieder kommt es in Shisha-Bars im Ruhrgebiet zu Einsätzen von Rettungsdiensten und der Feuerwehr wegen CO-Vergiftungen bei Gästen. Diese mussten in Einzelfällen sogar aufgrund der zu hohen Gift-Konzentration im Blutkreislauf zur weiteren Behandlung in eine Druckkammer verbracht werden. Durch die zur Erhitzung/ Verdampfung verwendeten langsam schwelenden Kohlen entsteht CO (Kohlenstoffmonoxid). Hierdurch besteht mitunter, bei mangelnder Be-/Entlüftung des Objektes für Betreiber, Beschäftigte, Gäste sowie Nachbarn ein erhöhtes Vergiftungsrisiko. Bei CO handelt es sich um ein farb-, geruch- und geschmackloses gasförmiges Gift, welches einen Sauerstoffmangel verursacht und in entsprechender Konzentration im Blutkreislauf innerhalb kurzer Zeit zum Tode führen kann. Neben akuten Vergiftungen können auch schwerwiegende neurologische Spätschäden auftreten.
Unsere Berichterstattung über einen vergleichbaren Fall in Duisburg mit einem Verletzten ist über den nachfolgenden Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/3809407
Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der kriminalpolitischen Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Kontrollen am Donnerstagabend fanden behördenübergreifend im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität statt. Damit unterstreichen die beteiligten Behörden die Null-Toleranz-Strategie gegenüber Personen, die zumeist in bandenähnlichen Strukturen mit ihren Aktivitäten gegen geltendes Recht verstoßen. (dab)
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