POL-DU: Stadtgebiet: Polizei führt Alkohol- und Drogenkontrollen durch
Duisburg (ots)
Am Montag (15. Juli) kontrollierten Beamte der Bereitschaftspolizei um 10:55 Uhr den Fahrer (27) einer schwarzen MAN Sattelzugmaschine mit Auflieger auf der Heerstraße in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße. Weil er während des Gespräches stark zitterte und ein Pupillenreaktionstest den Verdacht der Beamten erhärtete, musste der der Duisburger mit zur Wache. Dort bekam der 27-Jährige die Möglichkeit, den Verdacht Uniformierten durch einen Drogentest zu entkräften. Weil der Test die Einschätzung der Beamten aber bestätigte, entnahm ein Arzt dem Lkw-Fahrer eine Blutprobe. Mit einer Anzeige verließ der Duisburger die Wache. Sollte das Blutprobenergebnis zeigen, dass er regelmäßig Marihuana konsumiert, muss er mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Ein alkoholisierter Fahrer (31) eines grauen Peugeot 308 ging am Dienstag (16. Juli) um 2:20 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf der Ruhrorter Straße im Stadtteil Ruhrort ins Netz. Als die Beamten seine Fahrtüchtigkeit überprüfen wollten, stellten sie fest, dass der Mann nach Alkohol roch und stark schwankte. Weil ein Atemalkoholtest ergab, dass der 31-Jährige die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille deutlich überschritt, musste er zur Blutprobenentnahme mit zur Wache. Seinen Führerschein stellten die Ordnungshüter sicher und leiteten gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Der Fahrer (19) eines roten Toyota Aygo, der am Dienstag (16. Juli) gegen 3 Uhr ohne Abblendlicht die Duisburger Straße in Alt-Hamborn entlang fuhr, zog das Interesse einer Streifenwagenbesatzung auf sich. Als die Beamten den Duisburger aufforderten, ihnen seinen Führerschein zu zeigen räumte der Fahranfänger ein, dass er gar keinen Führerschein besitzt. Auf die Frage der Beamten, ob er vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hat, zeigte sich der 19-Jährige erneut geständig und räumte ein, einen Joint Marihuana geraucht zu haben. Er musste die Ordnungshüter mit zur Wache begleiten, wo ein Drogenvortest seine Angaben bestätigte. Auch er konnte die Wache nach der Blutentnahme mit einer Strafanzeige, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wieder verlassen. Auch der Halter (54) des Toyotas wird mit einer Anzeige rechnen müssen, weil er es zuließ, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis sein Auto nutzte. (dab)
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