POL-DU: Stadtgebiet: Integrative Gewerbekontrollen im Stadtgebiet - Behörden zeigen klare Kante
Duisburg (ots)
Die Null-Toleranz-Strategie und die Politik der "kleinen Nadelstiche" im Kampf gegen die Clankriminalität setzen sich fort. Im Rahmen eines behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatzes kontrollierten Polizei, städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes sowie Steuerfahnder am Donnerstag (18. Juli) in den Abendstunden Gewerbeobjekte im Duisburger Stadtgebiet.
Duisburg-Nord: In einem Kiosk auf der Westender Straße in Meiderich trafen die Ermittler eine Frau (21) als Verantwortliche, sowie einen Gast, der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Weil sich die 21-Jährige bei ihrer Befragung in Widersprüche verwickelte ermittelt der Zoll jetzt wegen Verdachtes der Schwarzarbeit. In dem Kiosk befanden sich drei Geldspielgeräte, für die keine Zulassung vorlag. Die Ordnungshüter leiteten ein Verfahren wegen illegalen Glücksspiels ein, während der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes die Automaten und den gesamten Betrieb versiegelte.
In einer Shisha-Bar in Beeck am Marktplatz stellten die Beamten hinter der Theke zwei Samurai-Schwerter, ein Jagdmesser und einen getarnten Dolch sicher. Gegen den Betreiber leitete der städtische Außendienst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, weil er keine gültige Konzession für das Lokal besaß und zwei Geldspielgeräte sowie zwei Spielautomaten regelwidrig betrieb. Weil sie darüber hinaus auch Baumängel entdeckten, setzten die Ordnungshüter die Bauaufsicht in Kenntnis. Die Steuerfahnder interessierten sich derweil für die Tageseinnahmen, die sie in der Kasse entdeckten.
In weiteren Objekten auf der Ottostraße sowie der Moerser Straße in Homberg stellten die Beamten Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest. Da in beiden Objekten die Angestellten unschlüssige Angaben zu ihrem Beschäftigungsverhältnis machten, bekommt auch hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Kenntnis von den Feststellungen. In dem Wettbüro auf der Moerser Straße überprüften die Steuerfahnder die Umsätze dreier Geldspielgeräte. Weil die Automaten außerhalb des Lokals aufgestellt waren, leitete der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber ein.
Duisburg-Süd: Zeitgleich kontrollierten Polizisten und städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes Gewerbeobjekte im Stadtteil Hochfeld. In einer Shisha-Bar in der Steinschen Gasse wurden die Ordnungshüter stutzig, weil eine Aushilfe (21) und der Objektverantwortliche (31) vor Ort widersprüchliche Angaben zu ihrem Beschäftigungsverhältnis machten. Auch hier schrieben die Beamten einen Bericht an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
In einer Gaststätte auf der Eigenstraße entdeckten die städtischen Angestellten Sicherheitsmängel wegen fehlender Feuerlöscher und zugestellter Fluchtwege. Ob die drei aufgestellten Glückspielautomaten zugelassen sind, wird im Nachgang geprüft. Auf einem Fernseher lief das Fernsehprogramm eines Pay-TV-Senders, für das keine Lizenz vorlag. Die vermeintliche Angestellte (58) und Schwester des Betreibers (47) konnte keine glaubhaften Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis machen. Ein Gast (28) konnte keinen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und gab an, erst am Vortag in die Bundesrepublik eingereist zu sein. Mit welchem Verkehrsmittel er seine Reise bestritt, wisse er aber nicht mehr. Die Polizisten nahmen den Mann wegen Verdachtes des unerlaubten Aufenthaltes vorläufig fest.
Bei der Kontrolle eines schwarzen BMW X6 auf der Eigenstraße stellten Beamte der Bereitschaftspolizei ein illegales Springmesser fest und stellten es sicher. Gegen den 26-jährigen Fahrer leiteten sie ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der kriminalpolitischen Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Kontrollen am Donnerstagabend fanden behördenübergreifend im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität zusammen mit der Stadt Duisburg und der Steuerfahndung statt. Damit unterstreichen die beteiligten Behörden die Null-Toleranz-Strategie gegenüber Personen, die zumeist in bandenähnlichen Strukturen mit ihren Aktivitäten gegen geltendes Recht verstoßen. (dab)
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