POL-DU: Altstadt: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei: Wende im Fall eines Tötungsdelikts nach akribischer Ermittlungsarbeit
Duisburg (ots)
Im Fall eines Tötungsdelikts vom 23. August auf der Stresemannstraße (unsere bisherige Berichterstattung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/5303682) hat es nach akribischer Ermittlungsarbeit eine Wende gegeben: Die Polizei hat am Donnerstagvormittag (20. Oktober) eine tatverdächtige 45-Jährige festgenommen. Das Amtgericht Duisburg erließ am Donnerstagmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen die Frau. Zunächst deuteten erste Informationen darauf hin, dass eine demente Seniorin (89) ihre 84 Jahre alte Mitbewohnerin mit einem Messer derart verletzt haben soll, dass diese trotz Reanimationsmaßnahmen der Rettungskräfte verstarb. Die Rettungskräfte und die Polizei waren von der 45 Jahre alten Nachbarin alarmiert worden. Diese hatte berichtet, dass sie bei den beiden Frauen nach dem Rechten schauen wollte und die schwerstverletzte 84-Jährige auf dem Boden liegend fand. In der Nähe soll sich die 89-Jährige mit einem Messer in der Hand befunden haben. Beim Festhalten der dementen Frau, habe sich die Nachbarin am Messer leicht verletzt. Polizisten nahmen die körperlich stark eingeschränkte, demente Tatverdächtige fest. Sie kam in eine geschlossene Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Duisburg richteten umgehend eine Mordkommission ein und nahmen die Ermittlungen auf. Spurensicherungsteams haben die Wohnung, das Messer sowie die Kleidung genaustens untersucht. Ein Gutachter, der sich die physischen und motorischen Fähigkeiten der 89-Jährigen ansah, wurde eingeschaltet. Kriminalbeamte vernahmen die 45-jährige Nachbarin, die sich in widersprüchliche Aussagen verwickelte. In Folge durchsuchten sie auch ihre Wohnung und stellten unter anderem ihr Handy sicher. Nach Auswertung sämtlicher neuer Ermittlungsergebnisse geriet die Nachbarin in dringenden Tatverdacht, die Seniorin getötet zu haben. Die erst als tatverdächtig geltende Seniorin wurde aus der geschlossenen Einrichtung entlassen.
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