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POL-KR: Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft Krefeld: Nachtrag zur Pressemeldung vom 20.01.2019, 20:00 Uhr: Leichtsinniges Spiel eines 18-Jährigen führt zur Explosion

Krefeld (ots)

Die Polizei Krefeld hat heute die Hintergründe der Explosion klären können und dazu einen Sachverständigen einbezogen. Ursachlich war ein leichtsinniges Spiel eines 18-Jährigen mit Feuerzeuggas. Der Mann ist bereits polizeibekannt und muss sich strafrechtlich verantworten. Er wird heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt.

Kriminalbeamte haben heute Vormittag (21. Januar 2019) die drei Beteiligten vernommen. Dabei handelt es sich um die 21-jährige Wohnungsinhaberin und zwei 18-jährige Männer. Demnach spielte einer von ihnen zunächst mit Feuerzeuggas auf dem gläsernen Wohnzimmertisch, wobei das Feuer selbständig erlosch. Anschließend versuchte er, Feuerzeuggas aus einer Nachfüllflasche in der Wanne des Badezimmers ausströmen zu lassen. Als er es anzündete, erlosch es nach kurzer Zeit ebenfalls.

Möglicherweise, um eine größere Wirkung zu erreichen, legte er die Nachfüllflasche in die Wanne und entzündete darauf ein T-Shirt und eine Mülltüte. Hierdurch wurde die Flasche so stark erhitzt und entzündet, dass es zu einer heftigen Explosion kam. Dabei zersplitterte das Glas des Fensters und wurde bis auf die Straße geschleudert, der Fensterrahmen wurde herausgedrückt. Der 18-jährige hatte sich zuvor in den Flur begeben und die Badezimmertüre geschlossen. Daher kam es zu keinem Personenschaden, als die Tür durch den Druck aus dem Rahmen gedrückt und stark beschädigt in den Flur geschleudert wurde.

Der 18-Jährige räumte die leichtsinnige Tat in seiner Vernehmung ein; er habe nicht mit einer so heftigen Explosion gerechnet. Die Untersuchungen Brandsachverständigen bestätigten die Angaben des Mannes, der sich nun rechtlich verantworten muss.

Der junge Mann ist ohne festen Wohnsitz und bereits polizeilich bekannt. Er wird heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. (46)

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