POL-KR: Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft Krefeld: Raubserie geklärt - zwei Männer festgenommen
Krefeld (ots)
Am heutigen Freitag (11. Dezember 2020) hat die Polizei Krefeld zwei Männer festgenommen, die im dringenden Verdacht stehen, in den letzten Wochen mehrere Seniorinnen überfallen zu haben.
Die Strafverfolgungsbehörden in Krefeld hatten bereits in mehreren Pressemitteilungen berichtet und um Zeugenhinweise gebeten: 11.11.20 - 1 Raubdelikt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/475941
12.11.20 - 15 Straftaten - Raub oder Diebstahl von Handtaschen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4762662
15.11.20 - Hauptfriedhof - 1 Raubdelikt (Versuch), 1 Diebstahl https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4763290
23.11.20 - Hauptfriedhof - 1 Raubdelikt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4771515
26.11.20 - 2 Raubdelikte und Präventionshinweise https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4774875
8.12.20 - 1 Raubdelikt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4785024
9.12.20 - 1 Diebstahl, 1 Raubdelikt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4786632
10.12.20 - 1 Raubdelikt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4787862
Akribische kriminalistische Ermittlungen haben die Strafverfolgungsbehörden nun zu den beiden Männern geführt. Auf richterlichen Beschluss durchsuchten Kriminalbeamte heute Morgen gegen 8 Uhr die Wohnung eines 49-jährigen Tatverdächtigen an der Uerdinger Straße, in der sie auch seinen 40-jährigen Komplizen antreffen konnten.
Dort fanden die Beamten weiteres Diebesgut, welches bereits verschiedenen Straftaten zugeordnet werden konnte. Wie viele Straftaten dem Duo nachgewiesen werden können und wie hoch der Schaden ist, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 49-jährigen Italiener und einen 40-jährigen Deutschen. Beide sind bereits wegen Eigentums- und Gewaltdelikten polizeibekannt. Sie wurden heute Nachmittag nach Prüfung durch die Staatanwaltschaft Krefeld wieder entlassen.
Die Vorführung der Beschuldigten mit dem Ziel, sie in Untersuchungshaft zu nehmen, war beabsichtigt. Bei der Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse wurde durch die Staatsanwaltschaft dann allerdings festgestellt, dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen derzeit nicht in der erforderlichen Weise belegt werden konnten.
Aufgrund der Vielzahl der im Raum stehenden Tatvorwürfe und der gesetzlichen 24 Stunden-Frist für die richterliche Vorführung, war derzeit eine andere Sachbehandlung nicht möglich. Die Beschuldigten mussten daher aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Die Ermittlungen dauern an. Wir bedauern, dass aufgrund eines internen Kommunikationsversehens die beabsichtigte Vorgehensweise als bereits tatsächlich erfolgt, mitgeteilt wurde. (608)
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