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POL-GE: Vater, Mutter und Sohn betrunken am Steuer des gleichen Autos

Gelsenkirchen (ots)

Dieser Fall ist schon speziell: Nach dem Sieg des FC Schalke 04 am späten Mittwochabend, 06.02.2019, wollte eine Familie gegen 23.30 Uhr mit dem Auto nach Hause fahren. Auf dem Weg zur Parkplatzausfahrt an der Adenauerallee in unmittelbarer Nähe der Arena kam es zu Streitigkeiten zwischen der Familie und einer anderen Personengruppe. Zeugen, darunter ein Polizeibeamter, der nicht im Dienst war, beobachteten, wie der 49-jährige Vater aus Castrop-Rauxel vom Fahrersitz ausstieg und sich ein Wortgefecht lieferte. Der Beamte und die weiteren Zeugen hatten sich in der Arena in unmittelbarer Nähe zur Familie aufgehalten und wussten deshalb, dass der Mann dort Alkohol getrunken hatte, bevor er sich ans Steuer seines Wagens setzte. Nach dem Streit, der von den Zeugen geschlichtet wurde, setzte sich der Mann hinten ins Auto und ließ seinen 19-jährigen Sohn ans Steuer. Die inzwischen alarmierten Polizeibeamten beobachteten dann, wie der Sohn den Fahrerplatz mit seiner Mutter tauschte, bevor sie das Fahrzeug im abfließenden Parkplatzverkehr anhielten. Da die Beamten sehr starken Alkoholgeruch im Fahrzeug wahrnahmen, führten sie bei allen Beteiligten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Bei dem Familienvater ergab dieser einen Wert von 1,42 Promille, bei der 48-jährigen Mutter einen Wert von 0,74 Promille und bei dem 19-jährigen Sohn einen Wert von 0,42 Promille. Alle drei wurden zur Polizeiwache gebracht. Mutter und Sohn führten hier gerichtsfeste Atemalkoholtests durch. Dem Vater entnahm eine Ärztin eine Blutprobe. Die Beamten stellten den Führerschein des Vaters sicher und untersagten ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge bis zur weiteren Entscheidung durch einen Richter. Gegen ihn fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Der Sohn hat den Führerschein noch zur Probe. Deshalb gilt für ihn wie für alle Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Gegen ihn fertigten die Beamten eine Anzeige, da er ordnungswidrig unter Alkoholeinfluss am Steuer saß. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, muss er eine Geldbuße zahlen, bekommt Punkte in Flensburg und seine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Und auch gegen die Mutter fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Bei einer Verurteilung drohen ihr mindestens 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209 365-2013
E-Mail: thomas01.nowaczyk@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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