POL-GE: Polizei stoppt vier Kraftfahrer ohne Fahrerlaubnis
Gelsenkirchen (ots)
In der Zeit von Freitag, 15.02.2019, bis Samstag, 16.02.2019, fielen Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen vier Kraftfahrer auf, die im Stadtgebiet ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren. Freitag, gegen 10:40 Uhr, kontrollierten Polizisten einen 17-jährigen Rollerfahrer aus Bottrop, der in der Altstadt auf der Gabelsberger Straße fuhr. Er hatte keine Fahrerlaubnis und die Bremsen an seinem Roller funktionierten nicht. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein. Gegen 16:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der Poststraße in Horst einen Wagen mit rumänischem Kennzeichen. Der 41-jährige Fahrer lebt nachweislich seit geraumer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die 43-jährige Fahrzeughalterin ebenfalls. Das Fahrzeug hätte somit in Deutschland zugelassen und versichert werden müssen. Die italienische Fahrerlaubnis des Fahrers war am 09.08.2018 sichergestellt worden, weil sie gefälscht war. Der 41-Jährige gab gegenüber den kontrollierenden Beamten an, dass er aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Fahrt endete am Kontrollort. Den Fahrer und die Fahrzeughalterin erwarten Strafverfahren. Am Samstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 10:30 Uhr zwei Kleinkraftradfahrer in Bulmke-Hüllen. Einen 30-jährigen Gelsenkirchener auf der Florastraße und einen 59-jährigen Bochumer auf der Hohenzollernstraße. Beide waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Sie erwarten Strafverfahren und konnten ihre Wege im Anschluss an die Kontrolle zu Fuß fortsetzen.
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