POL-GE: Vier Männer fallen bei Verkehrskontrollen auf
Gelsenkirchen (ots)
Wegen mehrerer Verkehrsdelikte ist die Polizei von Freitag, 22.02., bis zum Sonntag, 24.02.2019, im Einsatz gewesen. Zunächst kontrollierten Polizisten am Freitagabend gegen 22.30 Uhr einen 43-jährigen Autofahrer aus Gelsenkirchen auf der Munscheidstraße/Bochumer Straße. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte der Gelsenkirchener weder einen Führerschein noch Personaldokumente vorweisen. Darüber hinaus zeigte er körperliche Auffälligkeiten, die den Konsum von Betäubungsmitteln nahelegten. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv. Zudem war das Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Die Polizisten brachten den Mann zur Polizeiwache, wo ihm der diensthabende Arzt eine Blutprobe entnahm. Der Blutprobenentnahme willigte auch ein rumänischer Autofahrer am Samstag, 23.02.2019, ein. Zuvor war er auf der Augustastraße/Ringstraße in Gelsenkirchen-Altstadt, gegen 16.45 Uhr, unterwegs. Bei dem 48-Jährigen, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, stellte die Streifenwagenbesatzung Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Führerschein und Fahrzeugschlüssel stellte die Polizei sicher. Der 48-Jährige entrichtete eine Sicherheitsleistung. In der Nacht zum 24.02.2019, gegen 01.50 Uhr, verlief ein Atemalkoholtest eines 24-jährigen Gelsenkircheners auf der Bismarckstraße positiv. Mit 0,54 Promille und Anzeichen für Betäubungsmittelkonsum wurde der Gelsenkirchener ohne festen Wohnsitz zur Wache gebracht. Ihm entnahm der Arzt ebenfalls eine Blutprobe und auch dieser junge Mann musste eine Sicherheitsleistung entrichten. Kurz vor Mitternacht, am 24.02.2019, meldete sich ein 44-jähriger Gelsenkirchener bei der Polizei, da sich sein Auto nicht mehr an seinem abgestellten Platz, auf der Cäcilienstraße in Resse, befände. Bei Eintreffen der Polizisten stellte sich heraus, dass der Schwager, ein 29-jähriger Gelsenkirchener, das Fahrzeug benutzt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Beschuldigten den Heimweg zu Fuß antreten. Es werden Strafverfahren eingeleitet.
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