POL-GE: Strafverfahren nach illegalem Autorennen in Erle und Buer
Gelsenkirchen (ots)
Am Freitag, 07.06.2019, nutzten zwei 23 und 24 Jahre alte Autofahrer aus Gelsenkirchen gegen 01:20 Uhr die Kurt-Schumacher-Straße für ein kurzfristiges Autorennen. Ungefähr ab Höhe der Veltins Arena bis zum Nordring nutzten sie hierfür beide Fahrspuren. Sie bremsten ihre Wagen immer wieder ab, wodurch sie den nachfolgenden Verkehr ebenfalls ausbremsten, um dann mittels "fliegendem Start" stark zu beschleunigen und mit überhöhter Geschwindigkeit weiter zu fahren. Zeugen informierten die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die beiden Gelsenkirchener, kontrollierten sie und leiteten ein Strafverfahren ein. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut ausdrücklich darauf hin, dass rücksichtsloses Rasen im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist und nicht geduldet wird. Wer sich und andere durch illegale Autorennen gefährdet, begeht eine Straftat. Denn das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Es gilt die Null-Toleranz-Strategie! Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
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