POL-GE: Mehrere LKW ohne ordnungsgemäße Zulassung unterwegs
Gelsenkirchen (ots)
Im Rahmen der Streife haben Polizeibeamte gleich mehrere LKW mit in Deutschland nicht zugelassenen Kennzeichen festgestellt. Bereits am Dienstagmorgen, 11.06.2019, fiel den Beamten um3.30 Uhr ein geparkter LKW auf der Steinfurthstraße in Rotthausen auf. An dem Fahrzeug waren niederländische Kurzzeit-Klebekennzeichen angebracht, die in Deutschland keine Gültigkeit haben. Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellten die Beamten die Kennzeichen sicher und fertigten eine Strafanzeige. Ein Fahrzeugführer konnte vor Ort nicht ermittelt werden. Einen Tag später, am Mittwoch, 12.06.2019, stand der gleiche Transporter um 22 Uhr dann auf der Lothringer Straße in Rotthausen. An ihm waren nun ungültige, deutsche Kennzeichen angebracht. Während die Beamten vor Ort waren, kam der Fahrer, ein 39-jähriger Gelsenkirchener dazu. Er gab an, die ungültigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht zu haben und anschließend auch mit dem Lkw gefahren zu sein. Der Mann konnte keine Nachweise für eine KFZ-Versicherung und die entrichtete Kraftfahrzeugsteuer für den Lkw vorweisen. Gegen ihn besteht der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs. Erneut stellten die Beamten Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteurgesetz und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Abstellens eines abgemeldeten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Die ungültigen Kennzeichen stellten die Beamten sicher. Bei weiteren Verkehrskontrollen am Donnerstagmorgen, 13.06.2019, um 4.00 Uhr, hielten Polizeibeamte zwei hintereinanderfahrende LKW auf der Almastraße in Ückendorf an, die mit niederländischen Klebekennzeichen unterwegs waren. Diese Kennzeichen sind ausschließlich in den Niederlanden gültig und in Deutschland nicht zugelassen. Die Fahrer, zwei 43 und 59 Jahre alte Moldawier, gaben an, nicht gewusst zu haben, dass die Kennzeichen in Deutschland nicht zugelassen sind. Gegen beide fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz, stellten die Kennzeichen sicher und untersagten den Männern vor Ort die Weiterfahrt. Zudem mussten beide eine Sicherheitsleistung erbringen, da sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen
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