POL-GE: 18-Jähriger ohne Fahrerlaubnis nach kurzer Verfolgung gestellt
Gelsenkirchen (ots)
Am Samstag, 25. Januar 2020, wollten Polizeibeamte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gegen 17.45 Uhr einen VW Golf auf der Wildenbruchstraße in Bulmke-Hüllen anhalten. Als der Fahrzeugführer bemerkte, dass er kontrolliert werden sollte, beschleunigte er das Auto und versuchte, vor den Beamten zu fliehen. Nach einer kurzen Verfolgung konnten die Beamten das Fahrzeug schließlich auf der Augustastraße anhalten und den Fahrer kontrollieren. Da sich der 18-Jährige gegenüber den Beamten aggressiv verhielt und sie beleidigte, wurde der Beschuldigte aus Eigensicherungsgründen durchsucht. Nach mehrmaliger Aufforderung gab er zu, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Da die Beamten zudem vermuteten, dass er Betäubungsmittel konsumiert hatte, er aber zunächst keinen freiwilligen Vortest machen wollte, brachten ihn die Beamten zur Wache, wo ein entsprechender Test negativ war. Da zu befürchten stand, dass der Mann nach seiner Entlassung erneut das Fahrzeug führen könnte, obwohl die Beamten es ihm untersagt hatten, stellten sie das Fahrzeug aus Gründen der Gefahrenabwehr sicher. Sie fertigten verschiedene Anzeigen gegen den Mann und einen 25-jährigen Gelsenkirchener, dem das Auto gehört. Dieser wurde bei der Kontrolle auf dem Beifahrersitz angetroffen und hat wissentlich zugelassen, dass der 18-Jährige am Steuer saß. Auch der Halter ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
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