POL-GE: Zwei Unfälle mit alkoholisierten Radfahrern - Polizei zieht berauschte Fahrer aus dem Verkehr
Gelsenkirchen (ots)
Sechs Anzeigen hat die Polizei in der Zeit von Freitagnachmittag, 28. Februar 2020, bis Montagmorgen, 2. März 2020, in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr geschrieben.
Zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 44-jähriger Radfahrer verletzt wurde, ist es am Samstagmorgen, 29. Februar 2020, auf der Horster Straße in Gelsenkirchen-Buer gekommen. Der Gelsenkirchener bog aus der Pastor-Frank-Straße nach links auf die Horster Straße und kollidierte dort mit dem Fahrzeug einer 78-jährigen Gelsenkirchenerin, die auf der Horster Straße stadtauswärts unterwegs war. Weil die Beamten bei der Unfallaufnahme starken Alkoholgeruch bei dem 44-jährigen Gelsenkirchener bemerkten, führten sie einen Atemalkoholtest durch - mit positivem Ergebnis. Ein Rettungswagen brachte den Mann zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus, dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen.
Ein weiterer Unfall mit einem alkoholisierten Radfahrer hatte sich schon am Freitag, 28. Februar 2020, auf der Theodor-Otte-Straße in Gelsenkirchen-Beckhausen ereignet. Ein Zeuge beobachtete, wie ein 70-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Rad einen parkenden Pkw beschädigte und sich anschließend vom Unfallort entfernte. Der Zeuge informierte die Besitzerin, die den Mann stellen konnte und die Polizei alarmierte. Auch hier bemerkten die Beamten beim Radfahrer starken Alkoholgeruch. Nach einem Atemalkoholtest musste der 70-Jährige in der Wache eine Blutprobe abgeben.
Blutproben nach positiven Drogenvortests mussten ein 24-jähriger, ein 28-jähriger und ein 39-jähriger Gelsenkirchener sowie ein 22-Jähriger ohne festen Wohnsitz abgeben. Sie waren bei allgemeinen Verkehrskontrollen in der Zeit vom frühen Samstagmorgen bis zum frühen Montagmorgen aufgefallen.
Der 28-Jährige wies sich auf der Uechtingstraße in Schalke-Nord unter anderem mit einem gefälschten Führerschein aus und muss sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein verantworten. Auch der 22-Jährige war ohne eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Er musste die Polizisten zur Wache begleiten. Erst nachdem er dort eine Sicherheitsleistung erbracht hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
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