POL-GE: Zwei Unfälle - Polizei zieht acht berauschte Fahrer aus dem Verkehr
Gelsenkirchen (ots)
Insgesamt acht Strafanzeigen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hat die Polizei in der Zeit von Freitagabend, 13. März 2020, bis Montagmorgen, 16. März 2020, erstattet. Weitere Vergehen kommen hinzu.
Zu zwei Unfällen ist es am Samstagabend, 14. März 2020, gekommen. Mehr als 2000 Euro Sachschaden verursachte ein 47-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Pkw auf der Industriestraße in Gelsenkirchen-Horst, als er gegen 18.45 Uhr zwei parkende Autos beschädigte und anschließend seine Fahrt fortsetzte. Zeugen alarmierten die Polizei, die an der Halteranschrift den stark alkoholisierten Fahrer antreffen konnte. Der Mann, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wurde zwecks Blutprobe zur Wache gebracht. Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.
Eine Stunde später kam eine 78-jährige Gelsenkirchenerin mit ihrem Pkw beim Abbiegen auf dem Nordring in Gelsenkirchen-Buer von der Fahrbahn ab und prallte mit ihrem Auto gegen einen Ampelmast. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit, der Sachschaden wird auf etwa 4000 Euro geschätzt. Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch bei der Seniorin fest. Nach einem positiven Atemalkoholtest musste sie auf der Wache eine Blutprobe abgeben.
Mit gleich mehreren Anzeigen sieht sich seit Sonntag, 15. März 2020, ein 29-jähriger Mann aus Gelsenkirchen konfrontiert. Er hatte sich gegen 16 Uhr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Ringstraße in der Altstadt der Personalienfeststellung und einem Drogenvortest entziehen wollen. Zwei Beamte konnten seinen Fluchtversuch unterbinden, den Mann fixieren und zur Wache bringen. Sie wurden bei dem Einsatz durch den 29-Jährigen leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Dem Gelsenkirchener, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wurde wegen des Verdachts des Drogenkonsums eine Blutprobe entnommen. Zudem stellten die Beamten Drogen und ein Einhandmesser sicher. Sie fertigten Strafanzeigen wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitzes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Blutproben mussten zudem fünf weitere Personen abgeben, die mit Auto, Kleinkraftrad oder E-Scooter im Stadtgebiet unterwegs waren. Ein 39-jähriger Bottroper sowie vier Männer aus Gelsenkirchen (20, 37, 39 und 41 Jahre) waren bei allgemeinen Verkehrskontrollen durch positive Atemalkohol- beziehungsweise Drogenvortests aufgefallen. Zwei der Beschuldigten waren zudem ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Einer von ihnen hatte darüber hinaus das Kennzeichen an seinem Kleinkraftrad mit Klebeband manipuliert und muss sich nun auch wegen Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Die Polizei erinnert daran: Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, ist gefährlich und kein Kavaliersdelikt. Wer betrunken oder berauscht fährt, riskiert nicht nur den Verlust seines Führerscheins. Er gefährdet auch leichtfertig sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem gibt es in jedem Fall eine satte Geldbuße.
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