POL-GE: Zwei alkoholisierte Fahranfänger verursachen Unfälle - Polizei stoppt mehrere berauschte Fahrer
Gelsenkirchen (ots)
Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, ist gefährlich und kein Kavaliersdelikt. Im Rauschzustand besteht eine sehr hohe Unfallgefahr. Weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fuhren, fielen mehrere Fahrzeugführer über Ostern der Gelsenkirchener Polizei auf.
Gegen 2 Uhr am Karfreitag verlor ein 18-jähriger Gelsenkirchener in einer Rechtskurve auf der Buerer Straße/Ekertstraße in Gelsenkirchen-Horst die Kontrolle über seinen VW-Golf. Er geriet auf den Gehweg, riss eine Straßenlaterne aus der Verankerung und kam erst einige Meter weiter zum Stehen. Da ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest positiv ausfiel, musste er in der Wache eine Blutprobe abgeben. Der Führerschein des verletzten 18-Jährigen, der eine Behandlung ablehnte und selbstständig einen Arzt aufsuchen wollte, wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5500 Euro, das Auto war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
Ebenfalls Beschuldigter in einem Strafverfahren ist seit Ostermontag ein 27-jähriger Fahranfänger aus Bottrop, der mit seiner Mercedes E-Klasse in Gelsenkirchen-Heßler gegen einen Baum prallte. Er hatte gegen 6.50 Uhr an der Grothusstraße auf Höhe der Autobahnabfahrt A42 die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Dort wurden ihm ebenfalls Blutproben entnommen, da ein Atemalkoholtest positiv ausfiel und der Mann auch zugab, Drogen konsumiert zu haben. Sein Führerschein wurde sichergestellt und der Wagen, an dem etwa 6000 Euro Schaden entstand, abgeschleppt.
Ebenfalls an Ostermontag zogen die Beamten eine 33-jährige Frau aus dem Verkehr, die zwar in Gelsenkirchen wohnhaft, aber nicht gemeldet ist. Sie war bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Steeler Straße in Rotthausen aufgefallen. Die Frau konnte sich vor Ort nicht ausweisen und besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Sie war mit einem nicht angemeldeten Ford Ka unterwegs, an dem sich gestohlene Kennzeichen befanden. Da sie darüber hinaus im Besitz von Drogen war und der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss besteht, wurden ihr in der Wache Blutproben entnommen. Die Fahrzeugschlüssel und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Die Beamten leiteten ein Verfahren ein - wegen des Verdachts des Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung, Kennzeichenmissbrauchs und Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuer- sowie Pflichtversicherungsgesetz.
Weitere Blutproben wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinwirkung mussten am Osterwochenende ein 22-Jähriger aus Lohmar und drei Männer aus Gelsenkirchen (24, 34, 39) abgeben.
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