POL-GE: Verkehrssünder an Christi Himmelfahrt
Gelsenkirchen (ots)
Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, ist gefährlich und kein Kavaliersdelikt. Im Rauschzustand besteht eine sehr hohe Unfallgefahr. Weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fuhren, fielen zwei Fahrzeugführer am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, der Gelsenkirchener Polizei auf. Seinen Führerschein und eine Blutprobe abgeben musste ein 36-jähriger Sprinter-Fahrer nach einem Verkehrsunfall auf der Cranger Straße. Der Gelsenkirchener beschädigte dort gegen 13.45 Uhr mit seinem Daimler einen geparkten Peugeot. Die alarmierten Polizeibeamten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand. Der 36-Jährige führte vor Ort einen positiven Drogentest durch. Anschließend musste er die Beamten zur Wache begleiten. Bei dem Unfall entstand geringer Sachschaden. Ebenfalls eine Blutprobe abgeben musste ein 47-jähriger BMW-Fahrer, nachdem er gegen 23 Uhr unter anderem auf der Grothusstraße durch mehrere Verkehrsverstöße aufgefallen war. Aufmerksame Zeugen alarmierten die Polizei. Die Beamten trafen den Verkehrssünder an seiner Wohnanschrift an und stellten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Zudem besitzt der 47-Jährige keine Fahrerlaubnis. Die Polizisten nahmen den Gelsenkirchener mit zur Wache.
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