POL-GE: Vier Fahrer ohne Fahrerlaubnis - Polizei leitet Strafverfahren ein
Gelsenkirchen (ots)
Bei Verkehrskontrollen im Gelsenkirchener Stadtgebiet hat die Polizei am Mittwoch, 15. Juli, und Donnerstag, 16. Juli 2020, wieder vier Fahrzeugführern die Weiterfahrt verboten, weil diese ohne Fahrerlaubnis am Steuer saßen. Polizeibeamte stoppten einen 27-Jährigen am Mittwoch um 10 Uhr, nachdem er auf der Straße "Am Schalker Bahnhof" zu schnell gefahren war. Im Zuge der Überprüfung händigte der Mann aus Herne den Polizisten einen moldavischen Führerschein aus, den er nicht umschreiben ließ, als er seinen dauerhaften Wohnsitz nach Deutschland verlegte. Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher und fertigten eine Strafanzeige. Für einen 40-jährigen Gelsenkirchener, dem die Fahrerlaubnis bereits vor längerer Zeit entzogen worden war, endete die Fahrt in der Polizeiwache. Einsatzkräfte wollten den Mann um 11.10 Uhr auf der Schloßstraße in Horst kontrollieren, woraufhin der BMW-Fahrer versuchte zu Fuß zu flüchten, nachdem er sein Fahrzeug auf einem Parkplatz an der Alldieckstraße abgestellt hatte. Die Beamten stellten ihn und bemerkten, dass der 40-Jährige unter Drogeneinfluss stand, was dieser auch einräumte. Ein freiwilliger Drogenvortest war positiv, weshalb er zur Blutprobenentnahme mit zur Wache kommen musste. Auch seine Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Nach zwei weiteren Verkehrskontrollen am Mittwoch und am Donnerstagmorgen mussten zudem zwei Kleinkraftrad-Fahrer vom Sitz absteigen. Das eine Fahrzeug fuhr deutlich schneller als erlaubt über die Adenauerallee, während das andere darüber hinaus einen auffällig lauten Auspuff hatte und deshalb auf der Ückendorfer Straße kontrolliert wurde. Auch hier leitete die Polizei Strafverfahren gegen die 35 und 22 Jahre alten Fahrer ein und stellte die Fahrzeuge zur technischen Begutachtung sicher.
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