POL-GE: 68-Jähriger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer
Gelsenkirchen (ots)
68-Jähriger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer/zwei weitere Verkehrsdelikte Gestern, 6. Mai 2021, sind gleich mehrere Fahrer unangenehm im Straßenverkehr aufgefallen und entsprechend belangt worden. Um 10.15 Uhr stoppten Beamte einen Mann auf der Hattinger Straße in Rotthausen, weil er zuvor durch eine aggressive Fahrweise auffiel. Bei einer Kontrolle hatten die Polizisten den Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Test war positiv. Die Beamten untersagten dem 68 Jahre alten Mann die Weiterfahrt und brachten ihn zur Wache. Dort entnahm ihm ein Arzt Blutproben. Die Polizisten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Gelsenkirchener. Um 20.50 Uhr wollten Beamte das Mofa eines 21 Jahre alten Gelsenkircheners an der Consolstraße in Bismarck kontrollieren, den sie zuvor dabei beobachtet hatten, wie er verbotenerweise im nur für Fußgänger zugänglichen Consolpark unterwegs war. Da die Beamten den Verdacht hatten, dass die Maschine "frisiert" ist, machte einer der Beamten eine Überprüfungsfahrt. Dabei konnten Geschwindigkeiten von über 60 km/h erreicht werden, obwohl das Zweirad nur für eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h zugelassen ist. Als die Beamten die Maschine daraufhin stilllegten und dem jungen Mann die Weiterfahrt untersagten, wurde der aggressiv und beleidigte die Beamten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten legten sie dem Mann Handfesseln an und brachten ihn zur Gemütsberuhigung in das Gewahrsam, das er später wieder verlassen konnte. Über eine Fahrerlaubnis verfügte der Beschuldigte im Übrigen auch nicht. Schließlich kontrollierten Polizeibeamte um 21.55 Uhr einen Kleinkraftradfahrer auf der Ringstraße in Bulmke-Hüllen, weil er auffallend langsam fuhr. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest des Mannes verlief positiv. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste die Beamten zur Wache begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da der Mann nur eine Mofaprüfbescheinigung vorlegen konnte, die ihn nicht zum Führen des Kleinkraftrades berechtigte.
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