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POL-GE: Zwangspause wegen Überladung und fehlender Genehmigungen

POL-GE: Zwangspause wegen Überladung und fehlender Genehmigungen
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Gelsenkirchen (ots)

Bereits am Freitag, 4. Februar 2022, kontrollierten Polizeibeamte um 8.20 Uhr auf der Kurt-Schumacher-Straße, Ecke Emil-Zimmermann-Allee einen niederländischen Großraum- und Schwertransport. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 49-jährige niederländische Kraftfahrer die Ausnahmegenehmigung, welche für den Transport immer mitgeführt werden muss, bei der Kontrolle nicht vorlegen konnte. Bei der anschließenden Überprüfung der Erlaubnis wurde festgestellt, dass der Sattelzug mit einer gemessenen Länge von 25,20 Metern um 1,41 Meter von der erlaubten Länge abwich. Darüber hinaus war der seitliche Überhang nach hinten nicht vorschriftsmäßig kenntlich gemacht. Die vorgeschriebene Wegstrecke für das Gespann war über die Autobahnen A42, A45, A2 und A31 festgelegt. Der Sattelzug mit einer Gesamtmasse von mind. 76000 kg (76 Tonnen) hätte somit auf seinem Weg von Herne nach Emden nicht durch Gelsenkirchen fahren dürfen, wenn auch diese Strecke 45 Kilometer kürzer ist. Insgesamt hätte der Sattelauflieger eine maximale Ladungsmasse von 44 Tonnen aufnehmen dürfen. Die beförderte Ladung, ein Zerkleinerer mit Magnet, hatte jedoch eine Gesamtmasse von 47 Tonnen. Die Polizeibeamten stellten eine Überladung von 90,45% fest und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Alle vorhandenen Erlaubnisse und Ausnahmen waren ungültig. Der Sattelauflieger wurde nach Rücksprache mit der Stadt Gelsenkirchen auf der Emil-Zimmermann-Allee abgestellt und mit Königszapfen blockiert, um zu verhindern, dass die Fracht rechts- und verkehrswidrig transportiert werden kann. Eine Fachfirma musste den Sattelauflieger absichern. Nach Vorlage aller notwendigen Genehmigungen konnte der Transport am Donnerstag, 10. Februar 2022 um 22 Uhr mit einem anderen Sattelzug fortgesetzt werden. Dafür musste der geladene Zerkleinerer umgeladen werden. Für diesen, ebenfalls erlaubnispflichtigen Sattelzug bestand am 10. Februar 2022, unter anderem eine Sperrzeit von 16 bis 19 Uhr, welche missachtet wurde. Dafür erhoben die eingesetzten Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro. Für die ursprüngliche Fahrt, Abkürzung und Überladung wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1600 Euro hinterlegt. Außerdem hatte der Sattelzug eine sechstägige "Zwangspause". Die Polizei Gelsenkirchen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Großraum- und Schwertransporte im Stadtgebiet kontrolliert, und dabei festgestellte Verstöße konsequent geahndet werden. Gegebenenfalls wird die Weiterfahrt untersagt und mit technischem Gerät durchgesetzt, bis alle Vorgaben und notwendigen Dokumente vorliegen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw

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