POL-GE: Verkehrskontrollen zur Ferienmitte - Bilanz der Polizei
Gelsenkirchen (ots)
Am Samstag, 16. Juli 2022, in der Zeit von 7 bis 14 Uhr, führten Beamte des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen Verkehrskontrollen anlässlich des Reiseverkehrs zur Ferienmitte durch.
Schwerpunkte der Aktion in Gelsenkirchen waren die Willy-Brandt-Allee, die Kurt-Schumacher-Straße sowie die Routen zu den Autobahnanschlussstellen im Stadtgebiet.
Bereits zu Beginn der Sommerferien wurden zahlreiche Verstöße hinsichtlich des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes, der Nichtbeachtung der lebenswichtigen Sicherung von Kindern in Fahrzeugen und der Ablenkung durch die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt festgestellt. Wir berichteten am 27. Juni 2022: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/5258804
Auch an diesem Samstag sah das Ergebnis nicht viel erfreulicher aus.
Die eingesetzten Polizeibeamten mussten insgesamt 134 Gurtverstöße von Pkw-Fahrern und -Fahrerinnen sowie derer Insassen ahnden. Im Rahmen von zahlreichen verkehrserzieherischen Gesprächen wurden insbesondere Mitfahrende in den Pkw daran erinnert, dass die Anschnallpflicht auf der Rücksitzbank seit 1979 gilt und dazu dient, bei einem Verkehrsunfall die Verletzungsgefahr deutlich zu reduzieren. Bei einer Kollision mit 14 km/h gegen eine Mauer entsprechen die Aufprallkräfte bereits dem Achtfachen des eigenen Körpergewichts.
Auch einigen schwangeren Mitfahrerinnen musste erklärt werden, dass für sie die Anschnallpflicht während der Fahrt ebenfalls gilt. Nur wenn eine Schwangere ein ärztliches Attest darüber vorweisen kann, dass der Sicherheitsgurt dem ungeborenen Baby schaden könnte, ist sie von der Anschnallpflicht für den im Attest vermerkten Zeitraum entbunden.
Auch die Anzahl der nicht ordnungsgemäß gesicherten Kinder in den Fahrzeugen war abermals erschreckend.
In 34 Fahrzeugen waren die Kinder gar nicht oder falsch gesichert. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben.
Es gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Mit anderen Worten: Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 m sind ohne Kindersitz in Fahrzeugen mitfahren - natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt.
Darüber hinaus wurde bei der Kontrollaktion ein alkoholisierter Lkw-Fahrer angezeigt. Ihm musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Zwei Pkw-Fahrer nutzten zudem während der Fahrt ihr Smartphone. Sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro, zuzüglich einer Gebühr von 28,50 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrseignungsregister.
Unabhängig von der Ferienreisezeit wird die Polizei Gurtverstöße und insbesondere Verstöße gegen die Sicherungspflicht von Kindern konsequent ahnden.
Rückfragen bitte an:
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Stephan Knipp
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