POL-GE: Autofahrer verstoßen gegen Gesetze
Gelsenkirchen (ots)
Die Polizei kontrolliert regelmäßig Autofahrerinnen und Autofahrer, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei fallen immer wieder Personen auf, die gegen Regeln verstoßen. Zwei sind in letzter Zeit besonders aufgefallen. Am Montag, 22. Januar 2024, wollten Polizeibeamte um 22.20 Uhr einen 21 Jahre alten Mann auf der Straße Im Sundern in Schalke-Nord kontrollieren. Als der Fahrer bemerkte, dass er angehalten werden sollte, stoppte er zwar seinen Wagen, wechselte dann aber vom Fahrer- auf den Beifahrersitz, um vorzutäuschen, nicht gefahren zu sein. Sonst war niemand im Auto. Als die Beamten ihn dann nach einer Fahrerlaubnis fragten, händigte er einen rumänischen Ausweis aus. Eine Überprüfung der Person ergab den Hinweis auf einen ausstehenden Haftbefehl. Die Beamten nahmen den Mann daraufhin fest und brachten ihn zur Wache. Ein dort durchgeführter Drogenvortest war positiv. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er dort sowohl den in dem Haftbefehl geforderten Betrag als auch eine Sicherheitsleistung für die aktuell festgestellten Verstöße entrichten. Bereits am vergangenen Samstag, 20. Januar 2024, sah ein Polizeibeamter in seiner Freizeit ein Fahrzeug, in dem ein Mann saß, den er aus vorhergehenden Einsätzen kannte und von dem er wusste, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Daraufhin rief er Kolleginnen und Kollegen, die den Mann gegen 15.30 Uhr auf der Horster Straße Ecke Königgrätzer Straße kontrollierten. Der Beschuldigte verhielt sich von Beginn an aggressiv. Als die Beamten den Mann nach einem Fahrzeugschlüssel durchsuchen wollten, wehrte er sich auch körperlich. Mit weiteren Unterstützungskräften konnte der Mann mit Wohnsitz im bayerischen Sinzing schließlich fixiert und durchsucht werden. Dabei fanden die Beamten neben dem Fahrzeugschlüssel auch einen italienischen, mutmaßlich gefälschten Führerschein. Zur Verhinderung weiterer Straftaten brachten die Beamten den Mann ins Gewahrsam. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen Widerstandes, des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Die Ermittlungen dauern an.
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