POL-IZ: 200630.2 Heide: Gefährliche Körperverletzung mittels Pkw und anderem gefährlichen Gegenstand
Heide (ots)
Am 29.06.2020 um 14.17 Uhr wurde ein Verkehrsunfall in der "Kleinen Straße" mitgeteilt, bei dem ein Fahrzeug gegen eine Hauswand der dortigen Filiale der Mühlenbäckerei gefahren ist. Eine Person sollte ebenfalls verletzt worden sein.
Den eingetroffenen Kollegen bot sich dann aber ein gänzlich anderes Bild der Situation. Der 26jähriger Geschädigte aus Wesseln ist anscheinend bereits schon vorher in der Meldorfer Straße vor einem Lebensmittelgeschäft mit dem 56jährigen Beschuldigen in Streit geraten. Hier haben sich beide schon mit schlagstockähnlichen Gegenständen traktiert. Der Geschädigte sei dann zu Fuß die Mühlenstraße entlang geflüchtet und der Beschuldigte nahm mit seinem Pkw Seat die Verfolgung auf. Entgegen der Einbahnstraße fahrend entdeckte der Beschuldigte den 26jährigen dann vor der Bäckereifiliale und fuhr auf ihn zu, um ihn aufzuhalten. Der Beschuldigte sprang zur Seite, wurde aber trotzdem noch am Bein vom Fahrzeug verletzt.
Beim Eintreffen der Polizei war eine RTW-Besatzung bereits vor Ort und kümmerte sich um den verletzen Geschädigten, als plötzlich der Beschuldigte, mittlerweile aus seinem Fahrzeug ausgestiegen, dann erneut mit einem Schlagstock auf den Geschädigten losging. Dieser versuchte noch zu flüchten, wurde aber von dem Beschuldigten eingeholt und geschlagen. Erst mit Einsatz von Pfefferspray gelang es den einschreitenden Beamten den Beschuldigten zu überwältigen und festzunehmen. Auch er hatte mehrere Verletzungen im Kopfbereich.
Der Geschädigte wurde leicht verletzt ins WKK Heide verbracht, der Beschuldigte wurde ebenfalls ärztlich versorgt und anschließend dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Die Kripo in Heide hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um einen schon länger bestehenden Streit zwischen den beiden Familien. Der Beschuldigte wurde am heutigen Tage nach der Vernehmung wieder entlassen, da nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aufgrund der Umstände keine Haftgründe vorliegen. Welche Taten dem Beschuldigten am Ende vorgeworfen werden können, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.
Hans-Werner Heise
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