POL-IZ: 250417.1 Büsum: Aktuelle Häufung von Schockanrufen
Büsum (ots)
Aktuell häufen sich in Büsum und Umgebung wieder Anrufe falscher Polizeibeamter sowie sogenannte Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor diesen Betrugsmaschen.
Heute Vormittag berichteten mehrere Angerufene, dass sich die Polizei bei ihnen telefonisch gemeldet habe. Eine Angehörige der angerufenen Personen habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Tode gekommen sei. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden.
Bei diesen Schockanrufen handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche. Die Polizei nimmt kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht!
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe am heutigen Tag Erfolg hatte. Alle Angerufenen reagierten nach jetzigem Kenntnisstand richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Björn Gustke
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