POL-WAF: Kreis Warendorf. Mehrere junge Fahrer mit Geschwindigkeitsverstößen aufgefallen
Warendorf (ots)
In den vergangenen Tagen fielen drei junge Fahrer einem zivilen Polizeimotorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberwachungen besonders auf:
Es ging am Dienstag (11.02.2025) mit einem 19-jährigen Sassenberger los. Er wurde auf der Landstraße zwischen Hoetmar und Freckenhorst nach Abzug der Toleranz mit 115 statt den erlaubten 70 km/h gemessen. Im weiteren Verlauf beging er weitere Geschwindigkeitsverstöße: er wurde (jeweils nach Abzug der Toleranz) mit 132 bei 100 km/h, 109 bei 70 km/h und 77 km/h innerorts gemessen. Allein für den ersten Verstoß sind 640 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Die anderen Verstöße werden verschärfend berücksichtigt.
Am Mittwoch (12.02.2025) fuhr ein 26-jähriger Warendorfer zu schnell. Er war zwischen Everswinkel und Freckenhorst nach Abzug der Toleranz mit 145 statt den erlaubten 100 km/h unterwegs. Innerorts wurde er mit 81 km/h gemessen. Auch hier wird der erste Verstoß in der Regel mit 640 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei ihm kommen ebenfalls weitere Verstöße hinzu.
Am Montag (17.02.2025) geriet ein 23-jähriger Ahlener in die Geschwindigkeitskontrolle. Dieser wurde im 30er Bereich vor einer Schule (ebenfalls nach Abzug der Toleranz) mit 63 km/h gemessen. Vorgesehen sind hier 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Aber auch bei ihm blieb es nicht bei dem einen Verstoß. Er wurde weiter (jeweils nach Toleranzabzug) mit 112 km/h bei 70 und 132 km/h bei 100 gemessen. Bei der Kontrolle stellte der Polizist fest, dass sich noch ein eineinhalb-jähriges Kind mit im Fahrzeug befand.
Da sich alle drei Fahrer noch innerhalb der Probezeit ihres Führerscheines befinden, erwartet sie außer den Strafen noch die Auflage an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen. Die angegebenen Geldbußen beruhen darauf, dass bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 40 Prozent der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) die Geldbuße verdoppelt wird.
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