POL-PB: Eben tanken fahren - Anzeigen gegen Arbeiter und Chef
Paderborn (ots)
Warum er die Warnblinkanlage seines Radladers auf der Fahrt zur Tankstelle eingeschaltet hatte, wusste der 22-jährige Arbeiter eines Bauunternehmens eigentlich auch nicht, als er am vergangenen Freitag auf der Neuhäuser Straße von einer Polizeistreife angehalten wurde. Leider trat im Zuge der Kontrolle zu Tage, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Was hätte er denn tun sollen, wenn sein Chef ihm aufgetragen hätte, den Radlader zum Tanken fahren, lautete seine Entschuldigung. Nun erwartet nicht nur den jungen Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch seinen Vorgesetzten, weil dieser die "Schwarz"-Fahrt angeordnet hatte. Wann man die Warnblinker einschalten darf steht in der Straßenverkehrsordnung: Busfahrer müssen sie an Haltestellen in bestimmten Fällen nutzen. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. Das Tankenfahren ohne Führerschein steht nicht drin...
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