POL-PB: Ein Jahr E-Scooter - Erste Bilanz der Paderborner Polizei
Paderborn (ots)
(mb) Die Zulassung von Elektrorollern für den öffentlichen Verkehrsraum und das Inkrafttreten der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" (eKFV) liegt jetzt ein Jahr zurück. Landrat Manfred Müller stellte dazu jetzt eine erste Bilanz der Kreispolizeibehörde Paderborn vor. Müller: "Die Fahrzeuge haben sich in unser innerstädtisches Verkehrsgeschehen eingefügt. Auf unsere Unfallbilanz im Kreis Paderborn haben die E-Scooter entgegen erster Befürchtungen keinen großen Einfluss. Ungefährlich sind sie allerdings nicht. Und Verkehrsregeln müssen die Nutzer ebenfalls einhalten."
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen mit Inkrafttreten der eKFV zugelassene Elektroroller genutzt werden. Das Angebot ist groß, doch private E-Roller sind eher selten zu sehen. Das Bild bestimmen die Mietroller eines Unternehmens, das seit Dezember 2019 Fahrzeuge in Paderborn anbietet. Die Flotte der E-Scooter ist mittlerweile auf 260 Fahrzeuge erweitert worden. Eine überproportionale Unfallgefahr durch E-Scooter ist nach einem Jahr nicht erkennbar. In den vergangenen zwölf Monaten hat die Polizei insgesamt sieben Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. Dabei hatten die sieben Fahrer leichte Verletzungen erlitten. Schwere Verkehrsunfälle wurden bisher nicht verzeichnet. Bei vier Unfällen handelte es sich um Alleinunfälle, die vermutlich auf die Unerfahrenheit in der Bedienung dieser neuen Verkehrsart zurückzuführen ist. Manfred Müller: "Was uns Sorgen bereitet ist die Leichtfertigkeit einiger Nutzer in Bezug auf die Verkehrsregeln. Insbesondere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind nicht tolerierbar. Im ersten Jahr hat die Polizei 31 Scooterfahrer, die Alkohol oder Drogen konsumiert hatten, aus dem Verkehr gezogen und angezeigt. Die Elektroroller sind keine Fahrräder sondern Kraftfahrzeuge und es gelten die gleichen Grenzen wie beim Autofahren. Jeder sollte wissen, dass dann der Führerschein erst mal weg ist und ein Bußgeld- oder Strafverfahren folgt."
Um sich mit Elektrokraftfahrzeugen sicher und regelkonform fortbewegen zu können, weist die Polizei nochmals besonders auf die folgenden Regelungen hin:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. Die Versicherungskennzeichen sind als Klebeplakette erhältlich.
- Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
- E-Roller haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Es muss auf Radwegen gefahren werden, an Orten, an denen es keinen gibt, auf der Straße.
- Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
- Wer mit dem E-Scooter abbiegen möchte, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben.
- Bei Abstellen ist immer darauf zu achten, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
- Genau wir beim Autofahren ist die Benutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy) verboten.
Vor Stürzen mit einem Roller ist niemand gefeit und, wie beschrieben, kommt es zu Verkehrsunfällen. Deswegen empfiehlt Landrat Manfred Müller: "Es besteht keine Helmpflicht. Bei Stürzen kann es allerdings selbst bei geringer Geschwindigkeit zu gefährlichen Verletzungen kommen. Daher halten wir das Tragen eines Schutzhelms - wie beim Fahrradfahren - für äußerst sinnvoll."
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