POL-PB: Der Fluch des Pharao in Paderborn?
Paderborn (ots)
(mb) Vor einer Woche (28.09.2020) hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in Düsseldorf fünf antike Statuetten, bei denen es sich nachweislich um ägyptische Raubkunst handelte, an den ägyptischen Botschafter in Deutschland, Khaled Galal Abdelhamid, übergeben. Dazu gab es letzte Woche zahlreiche Medienberichte. Die Figuren sind Teil ägyptischer Historie und jetzt auch ein Stück Paderborner Polizeigeschichte. Ursprünglich wohl Beigabe in einer Grabkammer schlummerten sie knapp vier Jahre in der Asservatenkammer der Paderborner Kripo. Was dahinter steckt schildert Kriminalhauptkommissar Phil Clark (Foto), der den Fall im Jahr 2016 bearbeitet hatte.
Clark: "Beim illegalen Handel mit Kulturgütern handelt es sich für die Polizei Paderborn um kein alltägliches Phänomen. Im Rahmen eines Hehlereiverfahrens kam es im September 2016 in Paderborn zur Sicherstellung mehrerer archäologischer Stücke die mutmaßlich ägyptischer Herkunft waren. Um das zu klären, mussten externe Expertisen eingeholt werden".
So suchte Phil Clark im Rahmen der Ermittlungen auch das Ägyptische Museum in Berlin auf, wo die Statuetten untersucht wurden. Sie sollen aus der Epoche der Jahre 600 bis 400 vor Christus stammen.
Clark: "Die internationalen kriminalpolizeilichen Erkenntnisse zum Handel mit archäologischen Kulturgütern belegen, dass Stücke aus illegalen Vortaten mit gar keinen oder nur unzureichenden Informationen zum Herkunftsstaat im Handel angeboten und verkauft werden. Dies geschieht, damit ein Herkunftsstaat kein Straf- und Restitutionsverfahren einleiten kann. Für die nunmehr an Ägypten zurückgegeben Stücke wäre auf den Auktionen des Antikhandels in professionell gereinigtem Zustand jeweils ein Verkaufspreis zwischen 8.000 und 15.000 Euro zu erreichen."
Für alle Länder des Nahen Ostens existieren zwar restriktive Gesetze zum Schutz des archäologischen Erbes, die auch den hiesigen Gesetzen gleichen. Dennoch gelingt es den Tätern immer wieder "Ware" in den Antikhandel in Deutschland einzuschleusen.
KHK Clark hat seine Erfahrungen auf diesem speziellen Gebiet gemacht. Er weiß jetzt, wie im illegalen Kunsthandel agiert wird und warnt Interessenten: "Da ist es gängige Praxis der Verkäufer anzugeben, dass die Stücke aus einer "alten Privatsammlung" stammen. Hierdurch soll der Eindruck gutgläubig erworbener und somit verkaufsfähiger Sammlungsstücke erweckt werden. Werden archäologische Objekte also ohne geeignete Dokumente zur Herkunft, zum Beispiel eines Exportdokuments, angeboten, sollte man zumindest stutzig werden."
Sollte ein Fluch auf den vier ägyptischen Statuetten gelegen haben, hat er Hauptkommissar Clark nicht getroffen. Vorletzte Woche gab er die Statuetten aus der Paderborner Asservatenkammer an den Kurier heraus, der sie zur geplanten Übergabe an den ägyptischen Staatsvertreter nach Düsseldorf brachte.
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