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POL-PB: Ohne Führerschein und/oder unter Drogeneinfluss gefahren

Paderborn (ots)

(mb) Drei 33-jährige Männer und eine 25-jährige Frau sind der Polizei in der Nacht zu Donnerstag bei Verkehrskontrollen aufgefallen und angezeigt worden.

Auf der Straße Zur Schmiede stoppte eine Streife um 23.00 Uhr einen Ford-Fahrer (33). Der Mann gab kleinlaut zu, keinen Führerschein zu haben. Allerdings hatte er Anzeichen von Drogenkonsum, die den Polizisten auffielen. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht und eine Blutprobe auf der Wache war fällig.

Um 23.40 Uhr fiel ein Skodafahrer (33) in Schloß Neuhaus auf der Bielefelder Straße auf. In Seitenstraße wurde der Mann kontrolliert. Weil er ohne Führerschein gefahren war folgt jetzt eine Anzeige gegen ihn und auch gegen die Fahrzeughalterin, die für ihr Auto und für den Fahrer verantwortlich ist.

Ein E-Scooter-Fahrer (33) war gegen 01.30 Uhr auf der Detmolder Straße stadtauswärts unterwegs, als ein Streifenteam auf den Zweiradfahrer aufmerksam wurde und ihn stoppte. Der Rollerfahrer zeigte eindeutige Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum und gab zu, vor Fahrtantritt Bier getrunken und auch Drogen konsumiert zu haben. Während der Alkoholtest unter den Grenzwerten blieb, schlug ein Drogenvortest an und der Mann musste mit zur Blutprobe. Einen Führerschein hat der 33-jährige nicht. Das ist für E-Scooter auch nicht nötig. Aber bei Führerscheininhabern steht eben dieser nach Alkohol- oder Drogenfahrten mit Elektrorollern zur Disposition und kann entzogen werden. Die Akku-betriebenen Zweiräder gelten als Kraftfahrzeuge.

Eine gute Stunde später wurde eine Audifahrerin (25) auf der Detmolder Straße angehalten und kontrolliert. Bei der jungen Frau stellten die Polizisten Merkmale vorausgegangenen Drogenkonsums fest und nahmen sie mit zur Blutprobe.

Sollte sich bei der Blutanalyse der Verdacht auf Drogenfahrten bestätigen, kommen auf die Fahrerin aber auch auf die anderen kontrollierten Fahrer hohe Bußgelder und Fahrverbote zu. Die Fahrverbote beziehen sich auch auf E-Scooter. Alkohol und/oder Drogen verringern die Reaktionsschnelligkeit und Aufmerksamkeit. Fahrer, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Gefährdung für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und sich selbst dar.

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