POL-PB: #PassAuf! - Polizei führte Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung schwerer Unfälle durch
Hövelhof / Paderborn (ots)
(CK) - Bei Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Fahrtüchtigkeit" hat die Polizei am Montag (06.09.) insgesamt 41 Verstöße festgestellt und geahndet. Die polizeilichen Kontrollen in Hövelhof erfolgten an der Schlosstraße.
Während der Dauer der Kontrolle überprüften die eingesetzten Polizeibeamten etwa 50 Fahrzeuge.
Bei drei Autofahrern verliefen durchgeführte Drogenvortests positiv.
Ihnen wurden vor Ort durch einen ebenfalls anwesenden Arzt Blutproben entnommen und Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie erwartet ein Bußgeld über 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte. Ergibt die Blutanalyse anhand entsprechender Werte den Verdacht, dass regelmäßig Drogen konsumiert werden, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis dauerhaft.
Ein weiterer Fahrer führte Betäubungsmittel bei sich, so dass ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde.
Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Ladungssicherung erwarten insgesamt fünf Fahrzeugführer. Die überwiegend als Kleintransporter einzustufenden Fahrzeuge waren zum Teil mit ungesicherten Paketen sowie Metallschrott beladen. Ferner führten vier Fahrzeugführer keine vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten mit.
Einen 27-jährigen Mofa-Fahrer aus Paderborn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bereits auf der Bahnhofstraße erschien seine Geschwindigkeit deutlich schneller als 25 km/h. Ein Vortest mittels Rollenprüfstand ergab eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h. Es ist davon auszugehen, dass die eingebauten Drosselungen des Rollers technisch manipuliert wurden. Elf weitere Autofahrer waren nicht angeschnallt.
Weiterhin führten Einsatzkräfte heute (07.09.) Verkehrskontrollen in paderborn Schloß Neuhaus zur Verhinderung von Radfahrunfällen durch.
Hier wurden mehrere Verstöße festgestellt. Zwei Autofahrer, vier Radfahrer und ein Motorradfahrer missachteten jeweils das Rotlicht einer Ampel. Ein Autofahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
15 weitere Verstöße, überwiegend wegen der Nutzung von Smartphones auf dem Fahrrad, und Fahrens auf Gehwegen, wurden hier festgestellt. Weiterhin bemerkten die Beamten einen 23-jährigen E-Scooter-Fahrer, der nicht beabsichtigte anzuhalten, als er sich mit seinem Fahrzeug einer Rotlicht zeigenden Ampel näherte. Stattdessen bog er quer über die Fahrbahn ab, um auf dem linken Gehweg seine Fahrt fortzusetzen, was einem Missachten des Rotlichts gleich kommt.
Im Laufe der Kontrolle zeigte der Mann typische Merkmale des Konsums von Betäubungsmitteln.
Nach einem positiv ausgefallenen Urintest wurde ihm deshalb eine Blutprobe zur Feststellung des Betäubungsmittelkonsums entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
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