POL-PB: Adventskranz löst Wohnungsbrand aus
Paderborn (ots)
(mb) Dank aufmerksamer Passanten konnte am Dienstag eine 92-jährige Frau von der Feuerwehr aus ihrer brennenden Wohnung an der Ludwigstraße gerettet werden.
Gegen 15.00 Uhr waren eine Frau (70) und ein Mann (74) zu Fuß an der Ludwigstraße unterwegs. Sie bemerkten Rauch aus einem auf Kipp stehenden Fenster im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses. Weil sie kein Handy dabei hatten, um die Feuerwehr zu alarmieren, stoppten sie eine Autofahrerin, die den Notruf wählte.
Feuerwehr und Polizei trafen schnell am Brandort ein. Wehrleute drangen in das Haus ein und fanden die 92-jährige Bewohnerin der Erdgeschosswohnung am Boden liegend aber ansprechbar vor. Sie retteten die Frau aus dem brennenden Wohnzimmer. Wegen einer Rauchgasvergiftung brachte der Rettungsdienst die Seniorin sofort in ein Krankenhaus, wo sie stationär behandelt werden muss.
Die Feuerwehr löschte das Feuer bevor Gebäudeschäden entstanden. Der Sachschaden in der Wohnung wird auf rund 10.000 Euro geschätzt. Die Polizei beschlagnahmte den Brandort.
Am Mittwochvormittag stellten Brandermittler der Paderborner Polizei die Brandursache fest. Demnach ist das Feuer durch einen mit Wachskerzen ausgestatteten Adventskranz entstanden.
Tipps zum Brandschutz in der Adventszeit und zu Weihnachten
Laut Feuerwehr im Kreis Paderborn sollen brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt gelassen werden - auch nicht für einen kurzen Moment. Adventskränze sollten aus frischem Tannengrün bestehen. Durch warme Heizungsluft ausgetrocknet werden sie leicht entflammbar und eine echte Gefahrenquelle. Der Kranz liegt vorsichtshalber immer auf einer nicht brennbaren Unterlage. Unter den Kerzen selbst sollten Tropfschalen herunterlaufendes Wachs auffangen. Die Kerzen nicht bis zum Ende abbrennen lassen. Schon wenige Funken könnten den Adventskranz in Brand setzen. Den Kranz nicht in der Nähe von Gardinen und Vorhängen oder im Durchzug aufstellen. Für echte Kerzen am Weihnachtsbaum gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen. Außerdem sollte der Baum nicht den Fluchtweg versperren. Noch ein Hinweis: Rauchwarnmelder müssen laut Landesbauordnung gesetzlich verpflichtet in jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer und in den davon abgehenden Rettungswegen angebracht sein.
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