POL-PB: Polizei warnt vor Telefonbetrügern
Kreis Paderborn (ots)
Die Polizei Paderborn warnt einmal mehr vor Betrugsanrufen durch vermeintliche Enkel sowie durch falsche Polizisten und Staatsanwälte. Zu einem Schadensfall kam es im Kreisgebiet aktuell glücklicherweise nicht.
Die Geschichten der männlichen und weiblichen Telefonbetrüger variieren im Detail, sind von der Grundlage her aber ähnlich. Ein angeblicher Enkel oder ein falscher Polizeibeamter beziehungsweise ein falscher Staatsanwalt meldet sich bei den Geschädigten und erzählt die erfundene Geschichte eines Autounfalls. Dabei soll ein Mitglied der Familie, meistens der Enkel selbst oder eine Tochter oder ein Sohn, einen Menschne schwer verletzt beziehungsweise sogar totgefahren haben. Durch diese Schocknachricht versuchen die Telefonbetrüger Druck auf die zumeist älteren Anrufsopfer aufzubauen. Die falschen Enkel, Polizeibeamtinnen und -beamten oder Staatsanwälte verlangen im Anschluss eine hohe Kaution, damit das angeblich verunfallte Familienmitglied nicht ins Gefängnis muss. Bei den aktuellen Anrufen im Kreis Paderborn wurden teilweise Summen von bis zu 75.000 Euro gefordert. Glücklicherweise durchschauten bislang alle Angerufenen die Masche der Betrüger. Zu einer Geldübergabe kam es nicht.
Damit das so bleibt, rät die Polizei dazu, sich nicht auf ein Gespräch mit den Telefonbetrügern einzulassen. Diese sind derart geschult, dass sie die schockierten Angerufenen stark unter Druck setzen können. Niemals sollten Informationen zu Geldbeständen oder Wertgegenständen oder private Daten wie Bankverbindungen herausgegeben werden. Angerufene sollten sofort auflegen und sich bei den echten Familienangehörigen erkundigen, ob alles in Ordnung ist. Die Polizei ruft niemals an, um nach Geld, Wertgegenständen oder sonstigen Informationen zu fragen. Selbst wenn auf dem Display die 110 in Verbindung mit einer Telefonnummer erscheint, handelt es sich dabei nicht um den Notruf der Polizei, sondern um eine technisch durch die Betrüger veränderte Weiterleitung. Dazu sollten durch Telefonanrufe belästigte Geschädigte Anzeige bei der echten Polizei erstatten.
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