POL-PB: Autofahrer bei Wildunfall verletzt
Kreis Paderborn (ots)
(mb) Die Polizei hat am Mittwoch sieben Wildunfälle im Kreis Paderborn aufgenommen. Ein Autofahrer zog sich bei einem Unfall in Delbrück Verletzungen zu. Sechs Rehe und ein Waschbär verendeten.
Zwischen 05.30 und 06.40 Uhr kollidierten Autofahrer bei Borchen-Alfen, Altenbeken und Büren-Brenken mit Rehen. Um 11.20 Uhr kam es auf der L817 bei Lichtenau-Husen zum Wildunfall mit einem Reh. Auf der Hegensdorfer Straße in Büren lief ein Waschbär gegen 22.05 Uhr vor ein Auto und um 23.25 Uhr war auf der Rietberger Straße in Delbrück-Hagen ein Reh an einem Unfall beteiligt. Fünf Minuten später war ein 63-jähriger Mercedes-Fahrer in Delbrück-Westenholz auf der Mühlenheider Straße von Mettinghausen in Richtung Westenholz unterwegs. Ein Reh sprang von links aus einem Maisfeld auf die Fahrbahn. Der Autofahrer bremste und versuchte vergeblich dem Tier auszuweichen. Er verlor die Kontrolle über den Pkw und prallte frontal gegen einen Baum am rechten Straßenrand. Der Mercedes kam mit wirtschaftlichem Totalschaden quer zur Straße zum Stillstand. Das Reh blieb tot im Graben liegen. Der Autofahrer erlitt leichte Verletzungen. Er wurde am Unfallort vom Rettungsdienst versorgt, musste aber nicht ins Krankenhaus. Die Feuerwehr musste ausrücken und ausgelaufene Betriebsstoffe beseitigen.
Im August haben sich im Kreis Paderborn bis heute 43 Wildunfälle ereignet. Die Polizei mahnt zur Vorsicht! Achten Sie auf die Gefahrzeichen "Wildwechsel", die besonders belastete Strecken kennzeichnen. Aber auch auf anderen Straßen kann es zu plötzlichen Begegnungen mit Wildtieren kommen. Wo ein Tier die Straße über die Straße wechselt, ist mit weiteren zu rechnen. Bremsbereit sein - Bremsen, falls es zum Wildwechsel kommt - aber nicht ausweichen! Der Aufprall auf ein Hindernis oder einen Baum am Straßenrand hat meistens schlimmere Folgen. Nach einem Unfall muss die Unfallstelle abgesichert werden, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Die Polizei nimmt den Unfall auf und verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, der das getötete Tier abholt oder verletzte Tier versorgt.
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