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Polizeiinspektion Gifhorn

POL-GF: Gemeinsame Presseinformation der Stadt Gifhorn, des Landkreises Gifhorn und der Polizeiinspektion Gifhorn

Gifhorn/Isenbüttel (ots)

Himmelfahrt - Verbot von Glasflaschen und Alkohol auf den Schlosswiesen und am Tankumsee

Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Jahr darum gebeten, auf den Schlosswiesen sowie rund um den Tankumsee zum sogenannten Vatertag das gesamte Gebiet ausschließlich für Spaziergänge zu nutzen. Auch wenn die Infektionszahlen derzeit niedrig sind, ist es besonders wichtig, dass alle Bürger eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass dies so bleibt. Die üblichen Bollerwagentouren sind in diesem Jahr nicht möglich. Um eine friedliche Atmosphäre gewährleisten zu können und um Alkoholexzessen sowie körperlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, setzen die jeweiligen Verantwortlichen bei der Stadt- und Kreisverwaltung, der Polizei sowie dem Aller-Ohre-Verband auf ein seit Jahren bewährtes Konzept und dessen Erweiterung um die neuen Bedingungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus.

Für die Veranstaltungsbereiche der Schlosswiesen und des Tankumsees gelten wie in den Vorjahren auch ein absolutes Glasflaschenverbot. Zusätzlich ist in diesem Jahr das Mitführen von alkoholischen Getränken jeder Art und deren Verzehr auf den Flächen rund um den Schlosssee und den Tankumsee untersagt. Das Verbot gilt bereits vom 20.05.2020, 12:00 Uhr, bis zum 22.05.2020, 12:00 Uhr.

Die Polizeiinspektion Gifhorn hat sich personell für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Hausrechtes rund um diese Gebiete mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften aufgestellt. Sollten Besucher dennoch Glasflaschen oder alkoholische Getränke mit sich führen, so werden die entsprechenden Personen aufgefordert, den Bereich sofort zu verlassen.

Bei Verstößen gegen die Verbote wird die Polizeiinspektion Gifhorn auch in diesem Jahr konsequent einschreiten. Zusätzlich werden Bußgeldverfahren beim Verstoß gegen die Auflagen des Infektions-schutzgesetzes eingeleitet. Das kann unter Umständen teuer werden. Bei der Missachtung des Gebots der Reduzierung von physischen Kontakten können Bußgelder pro Person bis zu einer Summe von 400 EUR erhoben werden.

Bitte denken Sie daran:

   - Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m zu haushaltsfremden 
     Personen ein,
   - kein Picknick, kein Grillen, kein offenes Feuer auf den 
     genannten Flächen

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn

Telefon: + 49 (0)5371 / 980-0
Fax: + 49 (0)5371 / 980-150
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de

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