POL-GF: Vier Trunkenheitsfahrten unter Alkohol und Drogen
Gifhorn (ots)
Freitag/Samstag, 17./18.06.2022-
Ein hohes Aufkommen und Alkohol- und Drogenfahrten hatte die Polizei Gifhorn in der Freitagnacht zu verzeichnen. Für einen 34-Jährigen aus Sachsen-Anhalt endete die Fahrt an einem Straßenbaum.
Gegen 22:00 Uhr wurde ein 22-Jähriger aus der Samtgemeinde Isenbüttel auf seinem E-Scooter in der Fallerslebener Str. kontrolliert. Dabei fiel den Beamten schnell eine starke Alkoholbeeinflussung auf. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,3 Promille. Doch dabei sollte es nicht bleiben. Der junge Mann räumte ein, auch Marihuana konsumiert zu haben. Ferner wurde bei ihm eine verbotene Waffe und mutmaßlich berauschende Mittel aufgefunden.
Fast zeitgleich stoppte eine weitere Streife einen 24-Jährigen aus Westerbeck auf dem Gartenweg. Der BMW-Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen, da er diesen bereits vor mehreren Jahren abgeben musste. Auch bei ihm wurde eine Drogenbeeinflussung festgestellt.
Kurz vor Mitternacht befuhr ein 26-jähriger VW Golf-Fahrer aus Gifhorn die Celler Str. mit extremen Ausfallerscheinungen zum Teil auf dem Fußgängerweg und der Gegenfahrbahn. Als die Beamten den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten, fuhr dieser unbeeindruckt weiter und stoppte schließlich auf einem Parkplatz. Als der 26-Jährige hier seine Fahrt wiederum fortsetzten wollte, drang ein Polizeibeamter durch die Seitenscheibe in das Fahrzeug und stoppte den Fahrzeugführer. Bei diesem wurde in der Folge eine starke Alkoholbeeinflussung festgestellt.
Um kurz vor 03:00 Uhr endete für einen 24-Jährigen aus Sachsen-Anhalt seine Fahrt nicht so glimpflich. Vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung von über 1,4 Promille kam er zwischen Erpensen und Lüben (nördlich von Wittingen) mit seinem VW Transporter von der Fahrbahn ab und kollidiert hier mit einem Straßenbaum. Nur durch Glück wird er nicht verletzt. Am VW entstand Totalschaden.
Allen vier Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und vorhandene Führerscheine beschlagnahmt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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