POL-GF: Fahrten ohne Führerschein und unter Betäubungsmitteleinfluss
LK Gifhorn (ots)
Am vergangenen Freitagabend stoppten Beamte der Verfügungseinheit der Polizei Gifhorn einen auf der Limberstraße in Gifhorn fahrenden Transporter. Der Fahrer händigte bei der Kontrolle einen Führerschein aus, eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab jedoch, dass dieser zur Durchsetzung eines Fahrverbotes gegen den 42-Jährigen eingezogen werden sollte. Der Mann gab zu, davon zu wissen, und erklärte weiter, dass er beruflich auf den Führerschein angewiesen sei. Die Beamten stellten den Führerschein und auch den Fahrzeugschlüssel, um eine Weiterfahrt zu verhindern, sicher.
Am Vormittag des darauffolgenden Samstags wurden andere Beamte der Polizei Gifhorn zum Parkplatz des "famila"-Marktes an der Braunschweiger Straße gerufen. Zeugen hatten beobachtet, wie ein Volkswagen Golf beim Einparken gegen eine Begrenzung gestoßen war. Die Beamten überprüften den Mann, er war nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis. Da er im Beisein der Beamten kurzatmig war und einen verwirrten Eindruck machte, wurde für den 68-Jährigen ein Rettungswagen gerufen.
Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Ebenfalls am Freitagabend wurden zwei Beamte in einem zivilen Funkwagen auf die Fahrweise eines anderen Volkswagen Golf aufmerksam. Das Fahrzeug fuhr zügig auf dem Eyßelheideweg und überholte anschließend bei Dunkelheit und kurz vor einer Kurve in Ribbesbüttel ein anderes Fahrzeug. Bei der Kontrolle des 32-jährigen Fahrers ergaben sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Am gestrigen Sonntagabend entschlossen sich zwei Beamte zur Kontrolle eines Volkswagen Polo, der auf der Braunschweiger Straße fuhr. Der 22 Jahre alte Fahrer gab zunächst an, vor Fahrtantritt weder Alkohol, noch Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Eine Prüfung seines Führerscheins ergab, dass der junge Mann noch in der Probezeit war. Nach erneuter Nachfrage zu Betäubungsmitteln räumte er den Konsum ein, ein Schnelltest bestätigte dies. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.
Gegen diese beiden Männer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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