POL-GS: Pressemeldung des PK Oberharz vom 03.07.2020
Goslar (ots)
1. Straftaten Am 02.07.2020, gegen 12:25 Uhr, kommt es an der Bushaltestelle am Kronenplatz in Clausthal-Zellerfeld zu einem Zwischenfall zwischen einem Busfahrer und einem weiblichen Fahrgast. Die Passagierin möchte von dem Busfahrer wissen, ob dieser eine bestimmte Strecke fährt. Dies verneint der Busfahrer in einer herabwürdigenden Art und Weise und schiebt die Passagierin aus dem Bus. Diese muss in der Folge zu Fuß zur Arbeit gehen und kommt zu spät. Die bisherigen polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass der Bus genau diese Strecke gefahren ist, die von der Frau abgefragt wurde. Warum der Busfahrer wissentlich falsche Angaben machte und die Frau nicht befördern wollte, ist bislang nicht bekannt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden, die weiteren polizeilichen Ermittlungen dauern an.
Ebenfalls am 02.07.2020 waren sogenannte "Klemmbrettbetrüger" im Stadtgebiet unterwegs. Gegen 16:00 Uhr werden die Beamten des Polizeikommissariats auf mehrere Personen aufmerksam, die mit Klemmbrettern auf dem Kundenparkplatz von Aldi und Rewe in der Goslarschen Straße unterwegs waren. Während der anschließenden Kontrolle kann festgestellt werden, dass diese Personen sich in mindestens einem Fall mittels der Klemmbretter Geld erbettelt und dies in einem weiteren Fall versucht haben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen erhalten die Personen einen Platzverweis. Zu beiden Sachverhalten hat die Polizei in Clausthal-Zellerfeld die Ermittlungen aufgenommen und bittet weitere Zeugen und/oder Geschädigte, sich mit sachdienlichen Hinweisen unter der Telefonnummer 05323-94 110-0 zu melden.
2. Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Am Vormittag des 02.07.2020 kann eine Drogenfahrt beendet werden. Gegen 10:30 Uhr kontrollieren die Beamten des PK Oberharz einen 19-jährigen Fahrzeugführer aus Goslar mit seinem Pkw. Während der Kontrolle ergeben sich deutliche Anzeichen bei dem 19-Jährigen, die eine Drogenbeeinflussung vermuten lassen. Diese Vermutung kann durch einen Urinvortest bestätigt werden. Es folgen eine Blutentnahme und die Untersagung der Weiterfahrt. In diesem Fall ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den 19-Jährigen eingeleitet worden.
i.A. Simson, POK
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