POL-GS: Pressebericht des PK Bad Harzburg für den 02./03.12.20
Goslar (ots)
Unfall mit leicht verletzter Person --- Am 02.01.21, um 14.50 Uhr, ereignete sich im starken Rückreiseverkehr auf der B 4 ein Verkehrsunfall mit einem leicht verletztem Kind. In Höhe des Ortseingangs von Bad Harzburg, aus Richtung Torfhaus kommend, fuhr ein 19-jähriger Kraftfahrer aus Hildesheim mit seinem PKW infolge Unachtsamkeit hinten auf den PKW einer 43-jährigen Wolfsburgerin auf. Durch den Aufprall wurde ihr auf dem Rücksitz befindliches, 12-jähriges Kind leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 600, -- EUR. Gegen den Verursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Verkehrsunfall mit Unfallflucht --- Im Rahmen des starken touristischen Andrangs am 02.12.21 auf den Harz und der damit verbunden Parkplatzauslastungen wichen eine Vielzahl von Besuchern in chaotischer Weise auf gesperrte Waldwege aus. Dies war auch im Bereich der Bastsiedlung bei der Marienteichbaude festzustellen. Um 12.30 Uhr hatte ein 32-jähriger Kraftfahrer aus dem Bereich Hannover seinen PKW so ungünstig abgestellt, dass ein vorbeifahrender, bislang unbekannter Fahrzeugführer mit seinem PKW auf der zur Seite hin abschüssigen, extrem winterglatten Fahrbahn, gegen den geparkten PKW rutschte. Obwohl Sachschaden in Höhe von ca. 500, -- EUR entstand, entfernte sich der unbekannte Fahrzeugführer unerlaubt von der Unfallstelle. Einige Minuten später wollte ein 21-jähriger PKW-Fahrer aus Hannover ebenfalls an dem geparkten PKW vorbeifahren. Auch dieser rutschte aufgrund des o. g. Fahrbahnzustands gegen den geparkten PKW. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 600, -- EUR.
Sachbeschädigung --- In der Zeit vom 28.12.20 bis 02.01.21 ereignete sich im Ostviertel von Bad Harzburg, Eichendorffstr., eine Sachbeschädigung. Von einer auf dem Grundstück eines 64-jährigen Geschädigten stehenden Zypresse wurde ein großer Ast abgebrochen und weiterhin wurden auf seinem PKW augenscheinlich mehrere Knallkörper entzündet. Ob dabei ein Sachschaden entstanden ist, kann erst nach einer Fahrzeugreinigung festgestellt werden. Es wurde ein Verfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
I.A. Hertrampf, PHK
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