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POL-GS: Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Goslar vom 29.04.2022

POL-GS: Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Goslar vom 29.04.2022
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Goslar (ots)

Landkreis Goslar

Polizei Goslar warnt vor "WhatsApp-Betrugsmasche"

Seit März 2022 verzeichnet die Polizeiinspektion Goslar bereits rund 30 Fälle einer relativ neuen Betrugsmasche, die teilweise zu erheblichen finanziellen Schäden bei den Opfern führten. Und es sind keinesfalls nur Seniorinnen und Senioren, die durch die perfiden Tricks der bandenmäßig organisierten Täter geschädigt werden.

Im Gegensatz zu anderen Betrugsformen, in denen meist fünfstellige Kautionen o.ä. gefordert werden, zielen die Betrüger beim WhatsApp-Betrug auf die Rechnungsbegleichung von vierstelligen Beträgen ab.

Im Bereich der Polizeiinspektion Goslar bewegen sich die Schadensummen derzeit meist zwischen ca. 1.000 und 5.000 Euro.

Diese Variante zielt ebenso wie viele andere darauf ab, die Hilfsbereitschaft der Menschen, in Not geratene engste Angehörige sofort zu unterstützen, auszunutzen. Welcher Vater, welche Mutter ist nicht bereit ihren Sohn, ihre Tochter in einer kurzfristigen finanziellen Notlage übergangsweise zu unterstützen?

Hierbei wird von den Tätern nicht die verbale, sondern die schriftliche Kommunikationsform über den beliebten Nachrichtendienst "WhatsApp" bevorzugt.

Dieser Messenger wirbt seit längerem mit einer "Ende zu Ende Verschlüsselung". Viele der Anwender sind daher der irrigen Annahme, dass bei einer sicheren verschlüsselten Verbindung nichts schieflaufen kann.

Eine "sichere Ende zu Ende Verschlüsselung" schützt nicht vor dreisten Lügengeschichten. An folgendem Beispiel soll das Vorgehen der Täter dargestellt werden:

"Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Nummer."

So oder so ähnlich beginnen die WhatsApp-Nachrichten, versandt von einer unbekannten Nummer. Der Gedanke an die eigene Tochter oder den Sohn lässt viele der Empfängerinnen und Empfänger auf die unbekannte Nummer antworten. Folgender weiterer Ablauf hat bereits diverse Male zum Erfolg geführt: Opfer: Hallo Kind, welches von euch bist du denn? Täter: 3 x raten, wer sein Telefon in der Waschmaschine vergessen hat. Opfer: Sebastian? Täter: Ja, wie geht es Dir? Opfer: Wie gut ich meine Kinder doch kenne, wäre schön, wenn wir uns mal wieder treffen... Liebe Grüße auch an Lisa. Täter: Mach ich.

Täter: Mama, Kannst du diese Rechnung von XXXX heute für mich vorstrecken? Ich komme wegen meiner neuen Nummer nicht mehr in meine Banking App. (Im Anhang ist eine Datei mit einer Rechnung von beispielsweise einem Versandhändler mit einem vierstelligen Rechnungsbetrag angehängt.) Opfer: Was ist das? Wer ist denn der Empfänger XXXXX

Täter: Das ist der Zahlungsverwalter, ich kann Dir das Geld am Wochenende zurückgeben. Geht das? Der Chatverlauf setzt sich in dieser Art oder in ähnlicher Weise fort, bis der Betrug erkannt wird oder der Erfolg eintritt.

Auch andere Formen der Kontaktaufnahme sind bereits vorgekommen, bzw. denkbar. Beispielsweise kann der vermeintliche Sohn/die Tochter vorgeben, den Anbieter gewechselt zu haben und deshalb eine neue Handynummer zu haben.

Der Erfindungsreichtum der Täter kennt scheinbar keine Grenzen, um beim Opfer die Gefühlsebene zu erreichen und Hilfsbereitschaft zu erzeugen.

Versuche der Opfer, einen telefonischen Kontakt herzustellen, um die Angaben zu überprüfen, scheitern meist an vorgetäuschten Problemen mit dem Mikrofon am Handy des "Sohnes" bzw. der "Tochter".

Beachten Sie daher folgendes:

   - Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten 
     Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht 
     automatisch ab.
   - Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer
     nach.
   - Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten 
     immer misstrauisch machen und überprüft werden.

Goslar

   -Führerschein abgegeben und trotzdem weitergefahren

Ein 51-jähriger Mann aus Jürgenohl erschien am 28.04.22, gegen 16.00 Uhr, im Goslarer Straßenverkehrsamt und gab seinen Führerschein ab, da ihm die Fahrerlaubnis behördlicherseits entzogen worden war. Nach Verlassen des Gebäudes wurde er jedoch beobachtet, als er in seinen PKW stieg und davonfuhr.

Die informierten Polizeibeamten konnten den Mann an seiner Wohnanschrift antreffen. Neben der Bekanntgabe eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ihm nochmals eindringlich die rechtlichen Konsequenzen einer Nichtbeachtung der behördlichen Anordnung erläutert.

Schwächeanfall verlief glimpflich

Glück im Unglück hatte am 28.04.22, gegen 08.20 Uhr, ein 60-jähriger Mann aus Wernigerode. Dieser hatte mit seinem PKW Ford die Kreisstraße 1 aus Rtg. Bundesstraße 82 d in Rtg. B 241 befahren, wobei er plötzlich einen Schwächeanfall erlitt. Er geriet nach rechts von der Fahrbahn ab und kam im Straßengraben zum Stehen.

Aufgrund seines Gesundheitszustandes wurde er vor Ort medizinisch untersucht, wobei keine gravierenden Verletzungen festgestellt wurden.

Der PKW wurde durch einen Abschleppdienst aus dem Graben gezogen. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 EUR.

i.A. Lüdke, KHK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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