POL-GS: Pressemitteilungen(2) der Polizeiinspektion Goslar vom 26.05.2023
Goslar (ots)
GS-Ohlhof
- Audi SQ5 entwendet
In einem relativ kurzen Tatzeitraum wurde am 25.05.2023 im Johann-Thurzo-Weg ein PKW Audi, Typ SQ5, entwendet. Das Fahrzeug, in der Farbe Daytona grau mit Perleffekt, Baujahr 2017, war auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses vor einer Garage verschlossen abgestellt. Durch die Geschädigten kann der Tatzeit auf den 25.05.23, von Mitternacht bis 02.00 Uhr, eingegrenzt werden.
Der Schaden liegt bei rund 32.000 EUR.
Das 2. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes aus Goslar hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen und bittet Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, oder evtl. auch in den Vortagen der Tat verdächtig wirkende Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Johann-Thurzo-Weges beobachtet haben, sich unter der 05321 / 3390 zu melden.
GS-Gewerbegebiet Gutenbergstraße
-300 Liter Dieselkraftstoff entwendet
Zu einem Diebstahl von Dieselkraftstoff kam es in der Nacht vom 23. auf den 24.05.22023 in der Gutenbergstraße. Bislang unbekannte Täter verschafften sich zwischen 18.30 - 07.00 Uhr Zugang zu der Baustelle eines Einkaufsmarktes. Sie öffneten anschließend den Tankdeckel eines dort abgestellten Baggers und zapften den Kraftstoff ab. Der Schaden liegt bei rund 450 EUR.
Das 2. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes aus Goslar ermittelt in dem Fall und bittet Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, oder evtl. auch am Vortag der Tat verdächtig wirkende Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Baustelle beobachtet haben, sich unter der 05321 / 3390 zu melden.
GS-Innenstadt
-Paketlieferant fuhr ohne Versicherungsschutz
Am 25.05.23, gegen 17.50 Uhr, wurde ein Kleintransporter eines Paketlieferdienstes in der Bäringerstr. angehalten, weil das vordere Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht war.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich dann heraus, dass der Versicherungsschutz erloschen war. Für den 26-jährigen in Goslar wohnhaften Fahrer, der angab, nichts von diesem Umstand gewusst zu haben, war die Tour damit beendet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Ferner wurde das noch vorhandene Kennzeichen entstempelt. Die Fahrzeugverantwortliche wurde anschließend aufgesucht. Auch sie gab sich ahnungslos bzgl. des fehlenden Versicherungsschutzes. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
-Lüdke, KHK-
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