POL-GS: Pressemitteilung des PK Seesen vom 15.10.2023
Goslar (ots)
Am 14.10.2023 um 13:25 Uhr kommt ein 38-jähriger Mann aus Langelsheim mit seinem PKW auf der B248 zwischen Lutter und Hahausen alleinbeteiligt im Verlauf einer Linkskurve von der Fahrbahn ab. Der PKW überschlägt sich mehrfach und kommt schließlich auf einer angrenzenden Weidefläche zum Stehen. Am PKW und dem Flurstück entsteht ein Schaden von insgesamt geschätzten knapp 16000 Euro. Der Fahrzeugführer wurde zur Behandlung seiner erlittenen Verletzungen (Schwere derzeit noch unbekannt) einem Krankenhaus zugeführt. Als Unfallursache kann nach bisherigen Ermittlungen eine Beeinflussung der Fahrtauglichkeit durch den Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln nicht ausgeschlossen werden. Daher wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Diese wird Aufschluss darüber geben, ob er sich u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung wird verantworten müssen.
Am 14.10.2023 um 16:45 Uhr kommt es durch zwei namentlich bekannte Täter im Alter von 43 und 45 Jahren jeweils zu einem Ladendiebstahl von u.a. Alkoholika in einem örtlichen Lebensmittelgeschäft. Bei der Tatausführung werden sie von Angestellten beobachtet. Beide Männer müssen sich wegen der Straftat verantworten und erhalten Hausverbot.
Ein 32-jähriger Mann aus Bockenem führten am Abend des 14.10.2023 gegen 20:30 Uhr seinem PKW im öffentlichen Verkehrsraum und hatte dabei das vordere Kennzeichen vermutlich aus optischen Gründen nicht am PKW angebracht. Dies fiel den Beamten im Rahmen der Streifenfahrt auf und sie unterzogen den Mann einer Kontrolle. Dieser versuchte noch vor den Augen der Beamten mit seiner 26-jährigen Beifahrerin die Plätze im PKW zu tauschen. Grund dafür dürfte der Genuss von Alkohol vor Fahrtantritt gewesen sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,48 Promille. Damit entgeht er nur knapp einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahren unter dem Einfluss von Alkohol. Für die Fahrt ohne Kennzeichen muss er sich dennoch verantworten.
Am 14.10.2023 um 23:30 Uhr erblicken die Beamten im Rahmen ihrer Streife einen PKW, dessen Kennzeichen ihnen bereits aus zurückliegenden Einsätzen bekannt ist. Der PKW wurde vor etwa 3 Monaten bereits ohne gültigen Versicherungsschutz geführt. Die sich anschließende Kontrolle ergibt, dass für den PKW noch immer kein Versicherungsschutz besteht. Der 24-jährige Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland musste eine Sicherheitsleitung in angemessener Höhe entrichten und wird sich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Am 15.10.2023 um 03:30 Uhr wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei einem 21-jährigen Fahrzeugführer eine deutliche "Alkoholfahne" wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,50 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der junge Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommt oder nicht.
i.A. Renner, POK'in
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