POL-SZ: POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 11.01.2020
Peine (ots)
Verletzte Radfahrerin
Am Freitag, gegen 07:45 Uhr, will ein 79jähriger Edemissener mit seinem PKW vom Eichenweg nach links in die Peiner Straße abbiegen. Hierbei übersieht er eine 27jährige Edemissenerin, die mit ihrem Fahrrad mit Kinderanhänger den Radweg befährt. Die junge Frau stürzt und verletzt sich hierdurch leicht. Ebenfalls leicht verletzt wird ihr 5jähriger Sohn, der im Kinderanhänger sitzt.
Drei berauschte Fahrzeugführer
Am Freitag, um 10:00 Uhr, wurde auf der Celler Straße in Peine ein Audi kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer ein amtsbekannter 33jähriger Peiner war, der bereits nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Um 11:00 Uhr wurde in Peine, auf der B65 in Höhe der Feuerwehrkreuzung, ein Golf aus Zwickau angehalten und kontrolliert. Bei dem 30jährigen Fahrzeugführer wurde ebenfalls festgestellt, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmittel steht. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Um 14:10 Uhr wird in Peine, in der Virchowstraße, ein Skoda Octavia, mit slowakischem Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Bei dem 21jährigen Slowaken mit Wohnsitz in Peine wurde eine Beeinflussung durch Marihuana festgestellt. Ihm wurde im Klinikum Peine eine Blutprobe entnommen.
Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich. Zudem prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Wildunfall unter Alkohol
Ein 37jähriger Ilseder befuhr mit seinem PKW Audi die B65 aus Peine kommend. Kurz vor der Abzweigung nach Handorf querten 3 Wildschweine die Fahrbahn, die von dem PKW erfasst wurden und vor Ort verendeten. Bei der Unfallaufnahme konnte bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab 0,55 Promille. Zu dem Unfallschaden an seinem PKW muss sich der Fahrer nun auch wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten.
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