POL-SZ: Pressebericht der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter vom 04.04.2021
Salzgitter (ots)
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
38226, Salzgitter, Kattowitzer Straße/ Ecke Weidenweg Samstag, 03.04.21, 14:00 Uhr
Zur oben genannten Zeit wird ein 28-Jähriger Fahrzeugführer aus Salzgitter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle ergeben sich Verdachtsmomente, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehen könnte. Ein anschließender Urintest reagiert positiv auf Kokain. Dem Fahrzeugführer wird eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wird ihm untersagt.
Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
38226, Salzgitter, Humboldtallee/Höhe Eissporthalle Samstag, 03.04.21, 12:50 Uhr
Zur oben genannten Zeit wird ein 27-Jähriger Fahrzeugführer aus Salzgitter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle ergeben sich Verdachtsmomente, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehen könnte. Auf Vorhalt gibt der Fahrzeugführer an, dass er kurz vor Fahrtbeginn Marihuana konsumiert habe. Ein anschließender Urintest wird verweigert. Dem Fahrzeugführer wird eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wird ihm untersagt.
Trunkenheit im Straßenverkehr
38226, Salzgitter, Albert-Schweitzer-Straße Samstag, 03.04.21, 20:00 Uhr
Zur oben genannten Zeit wird ein 43-Jähriger Fahrzeugführer aus Salzgitter einer Verkehrskontrolle unterzogen, da er zuvor durch einen Rotlichtverstoß auffiel. Im Rahmen der Kontrolle ergeben sich Verdachtsmomente, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stehen könnte. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,31 Promille. Dem Fahrzeugführer wird eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wird ihm untersagt und der Führerschein beschlagnahmt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
38226, Salzgitter, Theodor-Heuss-Straße
Samstag, 03.04.21, 23:10 Uhr
Zur oben genannten Zeit wird ein 33-Jähriger Fahrzeugführer aus Salzgitter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wird durch die Beamten festgestellt, dass gegen den Fahrzeugführer ein Fahrverbot bis Mitte April besteht. Die Weiterfahrt wird dem Fahrzeugführer untersagt.
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