POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter
Peine
Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 07.03.2022: Festnahme nach versuchtem Bankraub in Peine
Peine (ots)
Wie berichtet versuchte ein zum damaligen Zeitpunkt unbekannter Täter am Morgen des 01.03.2022 die Filiale der "Sparkasse" in der Celler Straße in Peine auszurauben. Aufgrund der mutigen und couragierten Reaktion des Bankmitarbeiters floh der Täter ohne Beute.
Seit Samstag, 05.03.2022 sitzt nun ein 19-jähriger Mann in Untersuchungshaft, der verdächtig ist, das Geldinstitut in der Celler Straße in Peine überfallen zu haben.
Früh im Ermittlungsstadium wurde Kontakt zu Ermittlern in Northeim aufgenommen, da es dort seit Januar 2022 ebenfalls zu versuchten und vollendeten Banküberfällen gekommen war. Es wurde geprüft, ob Parallelen und Ähnlichkeiten im Vorgehen des Täters zu sehen sind. Die Ermittlungen der Beamten in Northeim hatten bis dahin zur Identifizierung von zwei Tatverdächtigen im Alter von 19 und 20 Jahren geführt. Diese Erkenntnisse wurden von Beamten der Polizei in Peine als Ansatz genommen, so dass dank weiterer intensiver Fahndungsmaßnahmen der 20-Jährige Tatverdächtige in der Nacht zu Freitag an der Autobahnanschlussstelle Hann.-Münden Lutterberg festgenommen und noch am selben Tag dem Haftrichter zur Verkündung des bestehenden Untersuchungshaftbefehls vorgeführt werden konnte.
Kurze Zeit später konnte auch der genannte 19-Jährige, der zu der Tat in Peine tatverdächtig ist, im weiteren Verlauf am Samstagabend in Hildesheim festgenommen werden. Auch er sitzt nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen in Untersuchungshaft. Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Verdächtigen bei ihren Taten eine Schusswaffe benutzt hatten und deren damit einhergehenden möglichen Gefährlichkeit, sind bei der Festnahme der Tatverdächtigen verschiedene Spezialeinheiten der Polizei Niedersachsen und des Landes Hessen eingesetzt worden. Die aufwändigen Fahndungsmaßnahmen hatten sich dabei auf mehrere Bundesländer erstreckt. Die nun anstehenden umfangreichen Folgeermittlungen müssen zeigen, ob die beiden Verdächtigen allein gehandelt haben oder ob möglicherweise noch weitere Personen an den Taten beteiligt waren.
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